Fausta Borsani
Dies ist kein Einzelfall wie die Medien in den letzten Wochen berichteten. Verschiedene Kantone beschieden dies den betroffenen Gemeinden Mitte August 2019. Ein oder mehrere Metaboliten des in Getreide und Gemüseanbau weit verbreiteten Fungizids Chlorothalonil übersteigen den gesetzlichen Grenzwert.
Am 26. Juni 2019 stufte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV mehrere Abbauprodukte (sogenannte Metaboliten) von Chlorothalonil neu als relevant ein. Eine solche Einstufung erfolgt, wenn ein Metabolit Krebs erzeugen kann, die Gensubstanz schädigt, die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen beeinträchtigen und/oder Entwicklungsschäden bei den Nachkommen bewirkt.
Mehrere der über ein Dutzend Metaboliten von Chlorothalonil schädigen die Erbsubstanz und können Krebs auslösen.
Damit gilt für diese Abbauprodukte ein Höchstwert von 0,1 Mikrogramm/Liter im Trinkwasser. Bei den gefährlichen Metaboliten von Chlorothalonil kommt dazu, dass sie eine Halbwertszeit von bis zu 1‘000 Tagen (rund 3 Jahre) haben. Das bedeutet, dass sie noch weit über 10 Jahre das Grundwasser verpesten werden.
Seit 2005 wurden rund 150 Zulassungen von Pestizidwirkstoffen wiederrufen. Das Beispiel «Chlorothalonil» zeigt eindrücklich, dass das Zulassungsverfahren mangelhaft ist. So müssen zum Beispiel Studien zur Frage, ob ein Metabolit kanzerogen ist, von den Gesuchstellern (Pestizidindustrie) selbst erstellt und der EU-Zulassungsbehörde (EFSA im italienischen Parma) eingereicht werden. Die Schweizer Zulassungsbehörde übernimmt dann meist deren Beurteilung. Wenn wundert es, dass gesundheitsgefährdende Wirkungen jahrelang unerkannt bleiben, im Falle von Chlorothalonil, das schon 1966 eingeführt wurde, sogar über 50 Jahre?
Es handelt sich bei Pflanzenschutzmitteln mit Chlorothalonil um ein Billig-Pestizid, von dem der 5 Liter-Kanister nur 75 Franken kostet. Entsprechend gern wird es von Bauern eingesetzt. Pro Jahr in einer Menge (auf den Wirkstoff bezogen) von 45 Tonnen (Verkaufsmenge 2017).
Die interessante Frage ist, wer für die Millionenschäden aufkommt, welche die Schliessung, der Ersatz von Quellen (falls solche ohne Pestizidbelastung vorhanden sind) oder die Trinkwasserfiltration (falls wirksam) im ganzen Land kosten.
Zur Auswahl stehen:
Weitere Schäden (z.B. der Biodiversität oder erhöhte Krebsrate bei Menschen) sind derzeit gar nicht bezifferbar. Dabei ist etwa auch zu berücksichtigen, dass verschiedene toxische Chlorothalonil-Metaboliten sehr gut wasserlösslich sind und durch die vielen zehntausend Kilometer Drainage-Leitungen im Schweizer Kulturland leicht in Gewässer gelangen. Gift-Einträge aus Drainagen werden im bisherigen Zulassungsverfahren für Pestizide aber schlicht vernachlässigt! Das Problem ist seit Jahren bekannt, aber die Behörden haben nichts unternommen. Warum nur?
Im Fall Stadtforen wird laut Martin Herrmann, momentan das Trinkwasser mit Uferfiltrat aus dem Rhein verdünnt. Ob der Grenzwert damit eingehalten werden kann, ist offen. Die Situation wird beobachtet und nächste Messungen werden Mitte September erwartet. Dann erst soll auch die Bevölkerung informiert werden.