Verbotene Pestizide werden ins Ausland verkauft - dies und mehr gehört verboten!

Die Schweiz exportiert gefährliche Pestizide, deren Verwendung in der Schweiz wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt verboten ist.
Auch nach Indien werden gefährliche Pestizide verkauft.
Oktober 18, 2019

Fausta Borsani

Verletzung der Menschenrechte durch die Schweiz

Zu den exportierten Pestiziden[i] gehören solche hochgiftigen Substanzen wie Atrazin, Diafenthiuron, Methidathion, Paraquat und Profenofos[ii]. Dass die Schweiz die Bevölkerung anderer Länder Giftstoffen aussetzt, die nachweislich schwerwiegende Gesundheitsprobleme oder sogar den Tod herbeiführen können, stellt ganz klar eine Verletzung der Menschenrechte dar. Die Schweiz ist für die Auswirkungen der Verwendung dieser Pestizide direkt mitverantwortlich! 

Verbotsrunde 1

Die oben genannten Stoffe wurden in der Schweiz explizit aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes verboten, und sind auch in der EU nicht zugelassen. 2002 wurden in der EU ganze 320 Bewilligungen von Pestizidwirkstoffen nicht mehr erneuert. Dies weil  die Hersteller keine Studien und Beweise beibringen konnten, die eine Ungefährlichkeit der Wirkstoffe belegen. Das Schwergewicht dieser ersten Verbotsrunde lag auf der Gefährdung von Menschen.

Verbotsrunde 2

Nun wäre es an der Zeit, in der Schweiz und der EU eine zweite Verbotsrunde durchzuführen, welche die neusten Erkenntnisse zur Gefährdung der Menschen (kanzerogene, reproduktionstoxische, mutagene und hormonell wirksame Stoffe) zum Gegenstand hat und zum anderen die Gefährdung der Biodiversität und Ernährungsgrundlagen (Zerstörung der Bödenfruchtbarkeit, Vergiftung der Gewässer) ernst nimmt.

Handlungsbedarf insbesondere in der Schweiz

Von den 250 in der Schweiz zugelassenen Pestizidwirkstoffen gehören die ca. 100 giftigsten verboten: etwa diejenigen, die bösartige Tumore verursachen, das Kind im Mutterleib schädigen, Fische und Wasserorganismen kaputt machen, die Insekten und Vögel verschwinden lassen…

Ausfuhr verbieten

Natürlich müsste auch die Ausfuhr solcher Wirkstoffe untersagt werden, weil die indische und peruanische Kleinbäuerin, die afrikanischen Wildbienen oder thailändischen Singvögel genauso schützenswert sind wie die schweizerischen.

[i] Motion Lisa Mazzone (GPS) vom 13.12.2017: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20174094

[ii] https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/3028/Verordnungspaket-Umwelt-Fruehling-2020_ChemRRV_Erl.-Bericht_de.pdf

>> Sehen Sie eine Sendung des Schweizer Fernsehens SF zum Thema

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