Syngenta handelt - unverantwortlich

Die Schweizer Behörden haben am 11. Dezember 2019 die Zulassung für Produkte mit dem fungiziden Wirkstoff Chlorothalonil widerrufen. Allerdings läuft die Beschwerdefrist erst Ende Januar ab. Fristgerecht hat nun Syngenta Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Das zeugt von völliger Uneinsichtigkeit des Chemieriesen.
Das Vorsorgeprinzip ist für die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung sehr wichtig. Symbolbild: Pixabay
Januar 30, 2020

Fausta Borsani

Wir erinnern uns: Das Pestizid Chlorothalonil und seine Abbauprodukte sind im Trinkwasser in Konzentrationen von weit über dem Grenzwert (von 0,1 Mikrogramm pro Liter) messbar. Die EU-Kommission stuft den Stoff als «wahrscheinlich krebserregend» ein. Es landete demnach auch in die höchste Klasse der kanzerogenen Wirkstoffe («1B»)! Über dessen Abbauprodukte weiss man zu wenig, über die Wechselwirkungen mit anderen Giften auch. Nach den Bad-News betreffend Trinkwasser legte die Industrie neue Daten betreffend Giftigkeit gewisser Abbauprodukte vor. Deren Prüfung durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergab weiter, es sei nicht auszuschliessen, dass gewisse Abbauprodukte dieses Fungizids langfristige negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. Zudem teilt das BLV die europäische Einschätzung, wonach Chlorothalonil in die Klasse 1B der kanzerogenen Stoffe gehört.  In einem solchen Fall darf im Trinkwasser auch die Konzentration jedes Abbauproduktes höchstens den Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter aufweisen, weil die begründete Gefahr besteht, dass auch die Abbauprodukte krebserregend sind.

Halbe Million trinkt verseuchtes Wasser

Wichtig: Die Zahl der Menschen, die gezwungenermassen Wasser mit zu hohen Konzentrationen an giftigen Chlorothalonil-Abbauprodukten trinken, dürfte in der Schweiz eine halbe Million übersteigen! Das Vernünftigste, was eine Behörde in diesem Falle machen kann, ist, diesen Stoff schnell zu verbieten, damit er nicht weiter in Grundwasser und Trinkwasser gelangen kann. Das ist ganz im Sinne des im Pflanzenschutzmittelrecht geregelten Vorsorgeprinzips. Danach sind «im Sinne der Vorsorge Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen». Das Vorsorgeprinzip ist für die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung sehr wichtig.

Wider besseres Wissen

Doch der Agrochemiekonzern Syngenta will trotzdem die Aufhebung der Verfügung erwirken. Ziel ist es auch, die Art und Weise, wie die Behörden den Widerruf der Zulassung anordnen, zu bekämpfen. Interessanterweise hat Syngenta gegen das gleichzeitige Verbot von Chlorothalonil in der EU nichts unternommen. Rechnet der Konzern etwa damit, dass der Schutz der menschlichen Gesundheit in der Schweiz weniger Gewicht hat als in der EU?

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