Wasserleben: Opfer der Intensiv-Landwirtschaft

Der Bundesrat will weiterhin auch Pestizide zulassen, die Wasserlebewesen töten. Die scheinheilige Begründung: Die Populationen würden sich schon wieder erholen. Unsere kaputten und vergifteten Gewässer sind kein Zufall!
September 3, 2020

Fausta Borsani

Artikel 6 des Gewässerschutzgesetz sagt es klar: Stoffe, die Gewässer verunreinigen könnten, dürfen nicht in die Umwelt – etwa auf dem Acker – ausgebracht werden. Trotzdem wendet das Bundesamt für Landwirtschaft, zuständig für die Zulassung der Pestizide, seit Jahr und Tag eigenmächtig die sogenannten «RAC-Werte» an (Abkürzung für Regulatory Acceptable Concentration).

Scheinheilige Werte

Die RAC-Werte sind weder rechtlich noch wissenschaftlich begründet, sondern von den Behörden zurechtgebogene Werte, um mehr und giftigere Pestizide zuzulassen.

Sie erlauben eine höhere Konzentration der Wirkstoffe im Gewässer als die strengeren und wissenschaftlich begründeten Grenzwerte der Gewässerschutzverordnung vom April 2020. Letztere aber sollen, so will es der Bundesrat, ruhig ausser Acht gelassen werden. Denn diese hätten «erhebliche Auswirkungen» auf die Landwirtschaft, sprich: Die LandwirtInnen produzierten ohne Gift weniger. Um die von Pestiziden höchst abhängige konventionelle Produktion um jeden Preis zu schützen, möchte der Bundesrat solche gewässerschädlichen Wirkstoffe weiterhin bewilligen. Die Rechtfertigung dafür ist, die Populationen der Wasserlebewesen würden sich schon wieder erholen.

Verbesserungsvorschlag unerwünscht

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) will Pestiziden die Zulassung entziehen, wenn sie die Grenzwerte der Gewässerschutzverordnung in Gewässern nachweislich überschreiten. Doch dem Bundesrat geht diese Revision des Gewässerschutzgesetzes zu weit. In seiner Stellungnahme verlangt er, dass von einem Bewilligungsentzug abzusehen sei, wenn die «Inlandversorgung durch wichtige landwirtschaftliche Kulturen stark beeinträchtigt» würde.

Beispiel Raps

Das könnte etwa beim konventionellen Raps passieren, denn er verlangt einen hohen Pestizideinsatz. Vor allem muss Raps vor gefrässigen Insekten geschützt werden.  Daher werden sehr giftige Insektizide ausgebracht, die sogar in kleinsten Konzentrationen viele Wasserlebewesen töten. Und umweltfreundliche Alternativen sind noch nicht praxisreif. Wenn also ein solches Insektizid, zum Beispiel Etofenprox gegen Rapsglanzkäfer, verboten würde, weil seine Konzentration im Gewässer die Grenzwerte der Gewässerschutzverordnung überschreitet, dann könnte die Schweizer Landwirtschaft weniger Raps produzieren. Und das will der Bundesrat nicht – er könnte es sich mit der mächtigen Agrarlobby verderben.

Vorstellung von Erholung ist naiv

Mit dem schwammigen Kriterium der Inlandversorgung kann freilich jedes Gift gerechtfertigt werden. Und obwohl eine solche Interessensabwägung zugunsten der konventionellen Landwirtschaft Usus ist, ist sie rechtlich nicht vorgesehen und verletzt das Vorsorgeprinzip. Die Hoffnung, dass sich getötete Populationen von Wasserlebewesen, zum Beispiel Krebse und Wasserpflanzen, schon wieder erholten, ist geradezu naiv. Jedes Gewässer muss ja ständig und aus einer Vielzahl von Feldern, Wein- und Obstgärten Pestizidlasten ertragen, durch die selbst bei kleinsten Konzentrationen viele Lebewesen sterben. Woher sollen sie denn wieder einwandern, wenn sie fortlaufend vergiftet werden?

Lieber mehr Bio und Sonnenblumen

Für den Verein ohneGift ist klar, dass die vom Bundesrat in der Gewässerschutzverordnung festgelegten Grenzwerte für Pestizide in Gewässern auch im Zulassungsverfahren massgeblich sein müssen. Lieber mehr Bio-Produkte im In- und Ausland produzieren, statt eine inländische Intensivproduktion mit gewässerschädlichen Pestiziden befeuern! Und wieviel Schweizer Raps ist überhaupt sinnvoll? Er könnte etwa durch die viel umweltfreundlichere Kultur der Sonnenblumen ersetzt werden.

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