Alte Holzschutzmittel vergiften die Raumluft

Hans Wüthricht, so nennen wir ihn, erlebt 2020 beim Einzug in ein heimeliges älteres Landhaus in Oetwil an der Limmat seltsame Gesundheitsstörungen, wie Kopfweh, Müdigkeit und Übelkeit, die monatelang anhalten. Bei seinen Recherchen findet er ein Gemisch aus drei heute verbotenen Insektiziden und einem Fungizid. Dabei hatten es ihm in seinem neuen Haus insbesondere die schönen Holzbalken und das ehrwürdige Täfer unter dem Dach angetan.
November 24, 2020

Gastbeitrag: Thomas Zünd

Bis in die 1980er Jahren wurde bei Bauten mit hohem Holzanteil das Holz oft mit Insektiziden und Fungiziden behandelt. Diese Stoffe, z.B. DDT, haben eine sehr lange Lebensdauer und können so über Jahrzehnte in die Raumluft gelangen. Viele der angewendeten Stoffe wirken sich bis heute negativ auf die Gesundheit aus und können von Haut­erkrankungen über Leber­störungen bis zur Schwächung des Immun­systems führen. Betroffene klagen über Konzentrations­störungen, Kopf­schmerzen, Gereiztheit, Leistungs­schwäche, Müdig­keit, Gliederschmerzen, Nervenschmerzen und Schlafstörungen.

Gefährliche Konzentration

Nachdem Hans Wüthricht[i] sein Traumhaus gekauft, einige Monate darin gelebt und unbekannte und hartnäckige Gesundheitsstörungen erfahren hatte, veranlasste er verschiedene Material- und Luftanalysen. Diese zeigten auf, dass das Holz mit drei verschiedenen Holzschutzmitteln behandelt worden war. Ein Wirkstoff, Dichlofluanid, war in einer so hohen Konzentration vorhanden, dass das Holz gemäss Arbeitsschutz als «hoch belastet» galt. Dichlofluanid wurde 1964 als Wirkstoff von Pflanzen- und Holzschutzmitteln eingeführt. Es darf auch heute noch verwendet werden und kommt auch als Konservierungsmittel in Farben und Lacken zum Einsatz. Es kann für empfindliche Erwachsene und Kinder gesundheitsschädlich sein.

Sanierung unmöglich

Der neue Hauseigentümer zog Experten bei, um die Möglichkeiten einer Sanierung auszuloten. Schwierig, denn eine Entfernung der behandelten Holzteile kam für ihn nicht in Frage – er hatte das Haus ja vor allem wegen des schönen Holzes gekauft. Zudem überstiegen die Ersatzkosten seine Möglichkeiten. Die obersten Holzschichten abzuschleifen, war auch nicht realisierbar, da nicht alle Holzbauteile zugänglich waren. Ausserdem war es ihm zu unsicher, ob eine solche Teilsanierung seiner Gesundheit nicht weiter geschadet hätte. Und zu einer diffusionsdichten Lackierung hatte er zu wenig Vertrauen. Schliesslich befasste er sich damit, das Haus abbrechen zu lassen und damit einen Verlust einzufahren. Um diesen aufzufangen, kam er auf die Idee, auf dem Grundstück zwei neue Häuser zu erstellen und diese dann möglichst teuer zu verkaufen, damit ihm am Schluss kein Verlust entstünde.

Vor Kauf Zusicherung verlangen

Beim Kauf von Häusern, die einen hohen Anteil an Holz beinhalten, empfiehlt es sich, eine Zusicherung des Hausverkäufers zu verlangen. Darin sollte er bescheinigen, dass das Holz nie mit heute verbotenen Holzschutzmitteln (s. Kasten) behandelt worden ist. Der sonst übliche Gewährleistungsausschluss, sollte wegbedungen werden. Möglich wäre auch eine vertraglich vereinbarte Rückabwicklung des Kaufs, falls doch Pestizidrückstände gefunden werden. Alternativ dazu kann der Käufer selber eine Analyse der Wirkstoffe auf dem Holz vornehmen lassen, bevor er den Kaufvertrag abschliesst.

Holzschutz mit guter Konstruktion

Bei neueren Holzkonstruktionen ist unbedingt zu überlegen, ob Holzschutz notwendig ist und welche Produkte für Mensch und Umwelt tragbar sind. Durch sogenannten «konstruktiven Holzschutz» kann auch draussen oft ganz auf eine Holzbehandlung verzichtet werden.

Gastautor Thomas Zünd führt die Beratungsstelle «gesunde Luft» im Auftrag der LUNGE ZÜRICH, der Lungenliga Schweiz und aha! Allergiezentrum Schweiz.

[i] Richtiger Name der Redaktion bekannt

Verbotene Holzschutzmittel in der Schweiz

·      γ-Hexachlorcyclohexan (Lindan), seit 2002

·      Pentachlorphenol (PCP), seit 1989

·      Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT), seit 1972

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