Fungizid Mancozeb in der EU endlich vom Markt - und die Schweiz?

Seit langem wissen wir, dass das Fungizid Mancozeb sehr problematisch ist. Aber erst letztes Jahr schloss die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ihre Untersuchungen dazu ab. Sie stellte schlimme gesundheitliche und ökologische Risiken fest. Die europäische Kommission entzog darauf dem Fungizid Mancozeb die Marktzulassung.
Mancozeb wird stark im Gemüsebau verwendet. Rückstände könnten Kinder gefährden. Bild: Pixabay
Februar 5, 2021

Fausta Borsani

Mancozeb wird in der Schweiz grossflächig ausgebracht und rangierte 2019 mit einer Verkaufsmenge von 66’698 Kilogramm auf dem fünften Platz der hier am meistverkauften Pflanzenschutzmittel. Seine Anwendungen:  Obstbau, Reben, Kartoffeln und vor allem Gemüse. Hier könnten gefährliche Rückstände auf Lebensmittel bleiben, vielleicht auch in verarbeiteten Produkten, z.B. Babybrei. Mancozeb gilt als wirklich gefährlich, gerade für Kinder, Schwangere und natürlich auch für die Bäuerinnen und Bauern, die diesen Wirkstoff anwenden.

Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam zum Schluss, dass der Wirkstoff die Schilddrüse schädigt und Schilddrüsentumore hervorrufen kann. Sie stufte die Substanz deshalb als hormonschädlich für Mensch und Tier ein. Tatsächlich stellte die EFSA sechs Gründe fest, warum Mancozeb nicht mehr weiter zugelassen werden dürfe. Mancozeb schädigt im Tierversuch die Nerven und verursacht Missbildungen bei den Nachkommen. Es wirkt stark auf das Hormonsystem und ist darum als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Vögel und Säugetiere, Bodenlebewesen und vieles mehr sind stark bedroht durch Mancozeb. Nur selten findet man bei einem anderen Pestizid eine solche Häufung von Gefahren.

In der Schweiz müsste Mancozeb nun nach der aktuellen Pflanzenschutzmittelverordnung ohne weitere Umschweife auch verboten werden. Wir warten gespannt auf die Nachricht aus dem Bundesamt für Landwirtschaft. Froh könnten auch die Bäuerinnen und Bauern sein, weil ihre Gesundheit nicht mehr durch dieses schlimme Gift gefährdet wird.

In der Schweizerische Pflanzenschutzverordnung (PSMV) gilt seit 1.1.2021 eine neue Regel im Artikel 10 Abs. 1: «Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) streicht einen Wirkstoff aus Anhang 1, wenn der Wirkstoff in der EU aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 gestrichen wird. Es legt für das Inverkehrbringen bestehender Lagerbestände von Pflanzenschutzmitteln, die diesen Wirkstoff enthalten, und für deren Verwendung die gleichen Fristen fest, wie sie in der EU gelten.» Das heisst es gilt die Regelung, dass die Schweiz hier EU Recht folgt. Deshalb müsste Mancozeb auch in der Schweiz sofort verboten werden.

Newsletter

Bleib informiert über aktuelle Themen

Sie können sich jederzeit wieder abmelden.