Fausta Borsani
Die Europäische Union hat den Wirkstoff Asulam bereits im Jahre 2011 verboten, weil es nicht möglich war, sein Gefahrenpotential gegenüber Mensch und Umwelt herauszufinden. Ausserdem wurde ein hohes Risiko in Bezug auf Vögel ermittelt.[1] Nach einer neueren Bewertung der Europäischen Chemikalienagentur ist Asulam vermutlich krebserregend und erbgutschädigend für Menschen, verbleibt lange in der Umwelt und gefährdet Wasserlebewesen.[2]
Kein Ruhmesblatt
Die Schweiz hat trotz diesen Befunden das europäische Verbot bislang ignoriert. Hierzulande dürfen nach wie vor 8 Pestizide mit diesem Wirkstoff verkauft werden. In den letzten 10 Jahren belief sich die durchschnittliche Verkaufsmenge auf rund 12’000 Kilogramm Asulam pro Jahr. Die Schweiz müsste seit dem 1. Januar 2021[3] aber das EU-Recht nachvollziehen und einen Wirkstoff auch verbieten, sobald er in der EU gestrichen wird. Dass die Schweiz bisher nicht reagiert hat, ist kein Ruhmesblatt für unsere Zulassungsbehörden in der Bundesverwaltung.
Unheilbar dank Asulam?
Asulam hat zudem noch weitere, höchst unerwünschte Eigenschaften, die eine blitzartige Reaktion nahelegen: Sein erstes Abbauprodukt ist «Sulfanilamid», der Wirkungs-Baustein von Antibiotika, die bei Darmerkrankungen oder schlimmen Hautwunden in der Human- und Tiermedizin eingesetzt werden. Wenn LandwirtInnen Jahr für Jahr mehr als 10 Tonnen Asulam in die Umwelt ausbringen, vermehren sich aber die Bakterien, die gegen Sulfonamid-Antibiotika resistent sind. Solche Resistenzen machen Antibiotika unwirksam und die Heilung von simplen Infektionserkrankungen schwierig bis unmöglich. Bislang hat Asulam vor allem Blacken und Farne das Leben gekostet – künftig können Menschen und Tiere betroffen sein, denen kein Antibiotikum mehr hilft. Ein sofortiges Verbot von Asulam auch in der Schweiz ist auch aus diesem Grund dringend.
[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2011.275.01.0023.01.DEU
[2] https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/annex-iii-inventory
[3] laut geändertem Art. 10 der schweizerischen Pflanzenschutzmittelverordnung
Asulam ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Carbamate und ein selektiv gegen Farne und Ampfer wirkendes Herbizid. Der Wirkstoff Asulam ist in der Europäischen Union nicht für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. In Deutschland und Österreich sind keine Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff zugelassen, in der Schweiz sind Produkte mit diesem Wirkstoff für den Einsatz gegen Farne und Ampfer erhältlich. Beim Zerfall von Asulam entsteht das Antibiotikum Sulfanilamid. (Wikipedia, abgerufen 7.4.2021)