Vorschlag mangelhaft: gefährliche Gifte weiterhin erlaubt.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat eine neue Vorgabe für den Pestizideinsatz durch LandwirtInnen, die Direktzahlungen beziehen, zur Diskussion gestellt. Danach sollen diese einige besonders giftige Pestizide nicht mehr verwenden dürfen. Löblich, aber leider noch mangelhaft, findet der Verein ohneGift.
Juli 26, 2021

Fausta Borsani

Das Ansinnen[i] ist ehrenwert, denn es soll der Einsatz der giftigsten Stoffe verboten werden, solche, die Flüsse, Seen und Bäche – aber auch das Grundwasser gefährden. Wenigstens die Landwirtinnen, die mit unseren Steuern gefördert werden, dürften sie nicht mehr verwenden. Das sind, selbst nach Ansicht des Bundesamtes für Landwirtschaft nicht wenige Wirkstoffe. Die Auswahl dieser Pestizid-Wirkstoffe basiert auf dem Agroscope-Bericht Nr. 106 vom September 2020[ii]. Die BLW-Liste ist aber unvollständig, und es dürften weiterhin Pestizide verwendet werden, die nicht einmal den heute geltenden Vorschriften entsprechen, weil sie für Fische und Wasserflöhe unzulässig giftig sind. Diese Wirkstoffe sind: Etofenprox, Tefluthrin, Emamectinbenzoate und Primicarb. Es besteht auch die Gefahr, dass diese gefährlichen Gifte umso mehr eingesetzt werden, wenn andere (zu Recht) verboten werden. Darum sollten sie auf die gesetzliche Liste kommen, fordert der Verein ohneGift.

Auch wurde bei der Beurteilung der Giftigkeit der Pestizidwirkstoffe nur die Giftwirkung für Algen, Wasserpflanzen, Invertebraten und Fische berücksichtigt. Wasserpilze, die mit Wassertieren und -pflanzen ein ökologisches System bilden, sind hingegen völlig ausser Acht gelassen worden. Wenn aber Wasserpilze durch giftige Fungizide geschädigt werden, leiden auch die von ihnen abhängigen Wassertiere und -pflanzen. Auch das Ökotoxzentrum der EAWAG fordert seit Jahren, dass die Giftwirkung auf Wasserpilze ein Bewilligungskriterium sein muss – ohne Erfolg.

Die Giftwirkung für Amphibien bleibt ebenso unbekannt, obwohl Amphibien zu den am stärksten gefährdeten Arten in der Schweiz gehören. 80% davon sind auf der Roten Liste aufgeführt. Viele Wirkstoffe, wie Fungizide, aber auch etliche Herbizide sind hochgiftig für Amphibien. Der Verein ohneGift bemängelt diese Lücken.

Zusätzlich fordert der Verein ohneGift, dass die Liste mit besonders bienenschädlichen Pestiziden ergänzt werden soll. Die Daten dazu liegen bereits vor. Klar ist: LandwirtInnen, die Subventionen bekommen, sollten keine Gifte anwenden dürfen, die unsere Biodiversität zerstören.

[i] neuer Art. 18 Abs. 4 und Anhang 1, Ziffer 6.1 Direktzahlungsverordnung DZV

[ii] Agroscope-Bericht Nr. 106, September 2020: Datengrundlage und Kriterien für eine Einschränkung der PSM-Auswahl im ÖLN ((Link: https://ira.agroscope.ch/it-CH/publication/44529))

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