Mitte 2022 reichte Nationalrat Philipp Bregy die parlamentarische Initiative (PaIv) 22.441 «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» ein (Erläuterungen zum Rechtsinstrument parlamentarische Initiative siehe Infobox). In dieser wird eine vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in der Schweiz gefordert. Konkret sollen PSM, die in den Referenzländern Frankreich, Italien Österreich, Deutschland, Belgien und den Niederlanden bewillig sind, ohne wesentliche Gesundheits- und Umweltprüfung ebenfalls in der Schweiz zugelassen werden. Eine solche Gesetzesänderung würde ein reelles Risiko für Menschen, Tiere und die Umwelt mit sich bringen. In den kommenden drei Blogartikel zeigen wir auf, welche gesundheitlichen Risiken die PaIv Bregy mit sich bringt.
Was ist eine parlamentarische Initiative?
Eine parlamentarische Initiative (PaIv) ist ein politisch-rechtliches Instrument, durch welches Gesetzes- oder Verfassungsänderungen vorgeschlagen werden können. Einen solchen Vorschlag kann von einem einzelnen Ratsmitglied (National- und Ständerät:innen) oder einer Fraktion eingereicht werden. Einer PaIv wird Folge gegeben, wenn die vorberatenden Kommissionen bzw. die Räte den gesetzgeberischen Handlungsbedarf bejahen. Wird einer PaIv Folge gegeben, so hat die zuständige Kommission zwei Jahre Zeit, eine Vorlage auszuarbeiten. Danach erfolgt der Vernehmlassungsprozess und anschliessend findet das normale Gesetzgebungsverfahren statt. Eine PaIv ist der stärkste parlamentarische Vorstosstyp.[1], [2]
Der PaIv Bregy wurde von beiden Kommissionen Folge gegeben. Ein erster Gesetzesvorschlag ging am 9. September 2024 in die Vernehmlassung. Als nächstes wird die Kommission für Wirtschaft und Abgaben WAK des Nationalrates die Beratung wieder aufnehmen.
Gesetzesänderung zu Lasten der Gesundheit
Durch die PaIv Bregy könnten zahlreiche bisher in der Schweiz nicht zugelassene Wirkstoffe künftig zugelassen werden.[3] Das Problem dabei: Viele dieser Wirkstoffe bergen erhebliche gesundheitliche und ökologische Risiken. Da im Rahmen der PaIv Bregy auf eine umfassende Prüfung hinsichtlich Gesundheits- und Umweltauswirkungen verzichtet würde, steigt das Gesundheitsrisiko für die Schweizer Bevölkerung. Werfen wir zur Veranschaulichung einen Blick auf einen der betroffenen Wirkstoffe: Tetraconazol.
Tetraconazol – weit verbreitete Anwendung
Tetraconazol ist ein Fungizid, welches hauptsächlich im Weinbau, aber auch im Ackerbau bei Kulturen wie Dinkel, Weizen und Zuckerrüben angewendet wird. Bekämpft werden damit Pilzkrankheiten wie Echter Mehltau (siehe Abbildung 1), Blattfleckenkrankheiten, Gelbrost oder Braunrost.[4] Tetraconazol gehört zu der Gruppe der Triazole. Diese wirken, indem sie die Herstellung von Ergosterol – einem Stoff in der Zellmembran von Pilzen – blockieren. Ergosterol ist überlebensnotwendig für Pilze, deswegen führt die Blockierung zum Zelltod und die Pilze sterben ab.[5], [6]
Von den Referenzländern der PaIv Bregy ist der Wirkstoff in Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien und Belgien zugelassen.[7] In Österreich sind 8 verschiedene Produkte mit dem Wirkstoff zugelassen[4], in Frankreich 4[8]. Die Verkaufsmengen (siehe Abbildung 2) in den jeweiligen Ländern zeigen eine stabil bleibende Verwendung dieser Mittel. Insbesondere in Frankreich ist die Verwendung mit zwischen 10 und 15 Tonnen jährlich konstant hoch. 2022 gab es in Deutschland eine Verkaufsspitze von 27 Tonnen.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Tetraconazol in den Referenzländern ist anzunehmen, dass dieser Wirkstoff im Falle der Umsetzung der PaIv Bregy in der Schweiz ebenfalls zugelassen wird und dadurch in die Umwelt gelangt.

Abbildung 2: Verkaufsmengen vom Wirkstoff Tetraconazol für die drei Länder Frankreich, Deutschland und Belgien im Zeitraum 2019 bis 2023. Für Frankreich lagen keine Daten für das Jahr 2023 vor. Quellen: Ministères aménagement du territoire transition écologique (FR), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (DE), fytoweb.be (BE)
Tetraconazol – eine Gefahr für Frauen und ungeborene Kinder
Wie ein erster Blick auf die offiziellen Gefahrenhinweise zeigt (siehe Infobox), ist Tetraconazol sowohl direkt bei der Anwendung schädlich (gesundheitsschädlich bis tödlich beim Einatmen) als auch bei längerer Exposition. Besonders besorgniserregend sind die Kennzeichnungen zur Schädigung von ungeboren Kindern und der Fruchtbarkeit.
Gefahrenhinweise Tetraconazol
Gemäss der offiziellen EU-Kategorisierung gelten die folgenden Gefahrenhinweise für Tetraconazol:
- Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
- Gesundheitsschädlich bei Einatmen
- Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Zusätzlich dazu haben die österreichischen Behörden folgende Gefahrenhinweise aufgeführt:
- Flüssigkeit und Dampf entzündbar
- Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
- Verursacht Hautreizungen
- Verursacht schwere Augenreizung
- Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
- Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Neuste wissenschaftliche Ergebnisse[9] zeigen, dass Triazole die weibliche Fruchtbarkeit und die Embryonalentwicklung auf verschiedene Weise negativ beeinflussen können. Längere Exposition mit dem Wirkstoff können die Funktion der Eierstöcke, den Eisprung und die Reifung der Eizellen beeinträchtigen. Ebenso kann die Östrogenproduktion und das hormonelle Gleichgewicht bei Frauen gestört werden. Bei schwangeren Frauen kann es zu Fehlbildungen beim Embryo kommen.
Der Mensch kann durch kontaminierte Wasserquellen, den Verzehr von Nahrungsmitteln, die direkte Anwendung der PSM oder durch andere Umwelteinflüsse mit Triazolen in Kontakt kommen. Rückstände von Triazolfungiziden werden häufig in Boden, Wasser, Lebensmitteln und Tierfutter gefunden. Dies hängt mit ihrer hohen chemischen Stabilität, ihrer geringen biologischen Abbaubarkeit und ihrer Fähigkeit, sich leicht in der Umwelt zu verbreiten, zusammen.[9] Eine französische Studie zeigte, dass die in der Umwelt gemessenen Konzentrationen nahe an dem Schwellenwert lagen, ab dem hormonelle Wirkungen beim Menschen zu erwarten sind.[10]
Tetraconazol – krebserregend?
In den USA ist Tetraconazol seit rund zwanzig Jahren zugelassen. Die dortigen Behörden stufen den Wirkstoff als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen ein.[11] Diese Einschätzung basiert auf Studien, in denen bei Säugetieren – darunter Ratten, Mäusen und Hunden – Lebertumore nachgewiesen wurden. Bei langfristigem Kontakt mit dem Wirkstoff kann neben der Leber vor allem auch die Niere Schaden nehmen.
Fazit
In der Schweiz werden ganze 10% der totalen landwirtschaftlichen Nutzfläche für den Anbau von Weinreben, Dinkel, Weizen und Zuckerrüben verwendet[12] – dem Hauptanwendungsgebiet von Tetraconazol. Würde der Stoff in der Schweiz zugelassen, gäbe es somit ein bedeutendes Anwendungspotenzial für das Fungizid Tetraconazol.
Dazu kommt, dass Tetraconazol sehr stabil in der Umwelt ist.[13] Mit Halbwertszeiten von 106 Tagen bis über einem Jahr baut sich die Substanz nur sehr langsam ab[11]. Somit kann sich der Stoff in der Umwelt, z.B. im Boden oder im Grundwasser, anreichern und nicht nur Anwender:innen, sondern auch die allgemeine Bevölkerung gefährden. In Anbetracht der grossen gesundheitlichen Gefahren – Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit, hormonelle Störung, gestörte Embryonalentwicklung und Krebsrisiko – in Kombination mit der langen Beständigkeit in der Umwelt ist eine Zulassung von diesem Wirkstoff höchst bedenklich.
Dies ist nur ein Beispiel von vielen, das zeigt, wie die Umsetzung der PaIv Bregy die Gesundheit von Menschen in der Schweiz gefährden kann. Eine vereinfachte Zulassung von PSM im Sinne der PaIv Bregy lässt sich aus gesundheitlicher Sicht nicht verantworten.
[1] Parlamentsdienste (2023): Parlamentswörterbuch. Faktenblatt Parlamentarische Initiative.
[2] Wikipedia (2023): Parlamentarische Initiative.
[3] Vergleich mit den in den Referenzländern zugelassenen Wirkstoffen: European Commission: Search Active substances, safeners and synergists. (abgerufen am 21.05.2025)
[4] Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) (2025): Pflanzenschutzmittel-Register. Wirkstoff: Tetraconazol. Stand 21.05.2025
[5] Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2014): PSM-Zulassungsbericht (Registration Report). Pflanzenschutzmittel: Galileo.
[6] DockCheck Flexikon: Ergosterin. (abgerufen am 21.05.2025)
[7] European Commission: Active Substance: Tetraconazole. (abgerufen am 21.05.2025)
[8] ANSES E-Phy: 4 résultats dans les produits phytopharmaceutiques. Tetraconazole. (abgerufen am 21.05.2025)
[9] Sharma & Pandey (2025): Understanding the impact of triazoles on female fertility and embryo development: Mechanisms and implications.
[10] Serra et al. (2023): In vitro exposure to triazoles used as fungicides impairs human granulosa cells steroidogenesis.
[11] United States Environmental Protection Agency (EPA) (2005): Pesticide Fact Sheet. Tetraconazole.
[12] Eigene Berechnung mit Daten aus: Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) (2024): Agrarbericht 2024. Seite 54.
[13] University of Hertfordshire (2024): Pesticide Properties DataBase. Tetraconazole. (abgerufen am 21.05.2025)
