Der Verein ohneGift fordert:
– ein Anwendungs- und Exportverbot von Acetamiprid
– Förderung von biologischen Pflanzenschutzmitteln und regenerativer Landwirtschaft
Acetamiprid – ein Überblick
Pflanzenschutzmittel (PSM) mit dem Insektizid-Wirkstoff Acetamiprid werden mit suggestiven Namen wie «Gepard», «Gazelle 120 FL» oder «Pistol»[1] beworben. Stark, schnell und kugelscharf getroffen sollen die schädlichen Läuse, Käfer und Fliegen sterben. Die Werbeabteilungen der Agrochemie kennen ihr Geschäft.
Leider wirken die Produkte nicht nur gegen Blattläuse, Kartoffelkäfer oder Kirschessigfliegen, sondern sind auch (chronisch) sehr giftig für Vögel, Amphibien und Säugetiere, einschliesslich Menschen. Ende 2023 informierte ohneGift in drei Artikeln über den Wirkstoff, namentlich über die Humantoxikologie (Teil 1), Ökotoxikologie (Teil 2) und mögliche Alternativen (Teil 3). Seither haben sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Schädlichkeit weiter verdichtet.
Acetamiprid ist das letzte in der Schweiz und EU noch zugelassene Neonikotinoid[2]. Trotz der gut erforschten Umwelt- und Gesundheitsproblematik kommt es regelmässig zum Einsatz. Wie die Erhebungen des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) zu Verkaufsmengen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zeigen, wurden in den letzten vier Jahren durchschnittlich 1’600 Kilogramm/Jahr verkauft und naheliegend auch in die Umwelt ausgebracht. Bei einer üblichen Wirkstoffmenge von 30-50 g/ha reicht dies für eine jährliche Anwendungsfläche von 40’000 ha.
Turbulenter Sommer in Frankreich
Bei Neonikotinoiden ist Frankreich dem Rest von Europa und der Schweiz voraus. 2018 zog es alle entsprechenden Pflanzenschutzmittel aus dem Verkehr, auch solche mit Acetamiprid, die in der EU und Schweiz weiter zugelassen blieben. Im Sommer 2025 versuchte der konservative französische Senator und Agrarlobbyist «Laurent Duplomb» das Verbot von Acetamiprid zu kippen. Begründet wurde dies damit, mit Acetamiprid liesse sich die durch Blattläuse übertragene viröse Vergilbung in Zuckerrübenkulturen leichter bekämpfen[3].
Das «Loi Duplomb», welches nebst Acetamiprid weitere Themen regelt, wurde am 8. Juli 2025 von der Nationalversammlung angenommen, spaltete jedoch die Bauernschaft und löste heftigen öffentlichen Widerstand aus. Die Umweltwissenschafts-Studentin Eléonore Pattery lancierte eine Petition gegen die Wiederzulassung von Acetamiprid. So gelang es ihr innerhalb kürzester Zeit über eine Million Landesgenoss:innen auf die Bedrohung aufmerksam zu machen und zu mobilisieren – mit Erfolg. Die Wiederzulassung wurde vom Verfassungsrat aus dem Gesetzestext entfernt[4], [5].
Die unterschätzte Rolle der Abbauprodukte
Die EFSA (European Food Safety Authority) senkte 2024 die Richtwerte für die tägliche Aufnahmemenge (ADI) und die akute Referenzdosis (ARfD) von Acetamiprid von 0.025 auf 0.005 mg/kg Körpergewicht und Tag. Aufgrund der chemisch-strukturellen Ähnlichkeit gilt der neue Richtwert auch für den Metaboliten (Abbauprodukt) IM-2-1 (N-desmehtyl-acetamiprid). Besonders Blattgemüse, Salat- und Obst weisen hohe Rückstandswerte von IM-2-1 auf. Da der Metabolit auch in der Cerebrospinalflüssigkeit (sprich: im Rückenmark und Hirn) von Kindern gefunden wurde, besteht die ernste Besorgnis einer Entwicklungsneurotoxizität. Insbesondere aus diesen Gründen ist für die Beurteilung von Rückständen auf Lebensmitteln neu die Summe aus Acetamiprid und dessen Metabolit IM-2-1 massgebend[6].
Konsequenzen der Anpassungen
Die Europäische Kommission reagierte darauf am 19. Januar 2025 mit einer Verschärfung der Rückstandshöchstgehalte (RHG) auf landwirtschaftlichen Erzeugnissen (mehrere 100; Verordnung (EU) 2025/158). Die Schweiz hat ihre RHG entsprechend angepasst (Verordnung des EDI). Bemerkenswert ist, dass auch Fleisch, Milch und Eier betroffen sind, weil die Tiere den Metaboliten IM-2-1 über das Futter aufnehmen. Es lohnt sich also auch für Fleisch-Konsument:innen, biologische Produkte zu kaufen.
Entwicklungsneurotoxische und endokrin disruptive Wirkung
Laut Studien kann Acetamiprid an Östrogenrezeptoren binden, Brustkrebs begünstigen[7] und Veränderungen in den Follikeln auslösen. Bei Männern kann es die Spermatogenese stören und zu verminderter Spermaqualität führen[8]. Zudem äusserte die EFSA 2024[6] Besorgnis hinsichtlich einer Entwicklungsneurotoxizität und endokrin disruptiven Wirkung («Hormongift»).
Weiteres Vorgehen in der EU
Die europäische Kommission verlangt eine Überprüfung der Zulassung von Acetamiprid. 2024 forderte sie den Antragsteller auf, eine umfassende Liste von (auch geplanten) Studien sowie alle Informationen für die Neubewertung der Entwicklungsneurotoxizität und endokrin disruptiven Wirkung einzureichen. In den vergangenen Monaten prüfte die EFSA die Vorschläge des Antragsstellers und präzisierte die nötigen Abklärungen. Die Studien sollen bis März 2026 abgeschlossen sein[9]. Ob die Zulassungskriterien der Europäischen Pflanzenschutzmittelverordnung (EU-PSMV; 1107/2009) noch erfüllt sind, wird also in absehbarer Zeit in der EU entschieden.
Synergistische Effekte
Nach Artikel 4 EU-PSMV dürfen PSM auch unter Berücksichtigung synergistischer oder kumulativer Effekte keine schädlichen Wirkungen auf Mensch und Umwelt haben. Artikel 8 des schweizerischen Umweltschutzgesetzes verlangt, dass «Einwirkungen sowohl einzeln als auch gesamthaft und nach ihrem Zusammenwirken beurteilt» werden. Eine Untersuchung zeigt, dass sich die akute Toxizität von Acetamiprid in Kombination mit dem Fungizid Fluopyram und/oder dem Herbizid Terbuthylazin drastisch verstärkt, obwohl weder Fluopyram noch Terbuthylazin als besonders akut toxisch gelten[10]. Trotz gesetzlicher Vorschrift werden solche Mischungseffekte im Zulassungsverfahren bislang nicht geprüft. Möglich wäre dies etwa mit der Einführung eines Mischungsfaktors (mehr zum Mischungseffekt: «Weisst du, was du alles intus hast?»).
[1] BLV (2025): Wirkstoff: Acetamiprid (abgerufen am 26.09.2025)
[2] Artikel von SRF (2025): In Frankreich löst ein umstrittenes Pestizid Proteste aus (abgerufen am 26.09.2025)
[3] Schweizerische Fachstelle für Zuckerrübenbau: Viröse Vergilbung (abgerufen am 08.11.2025)
[4] Artikel von SRF (2025): Bienenkiller bleibt in Frankreich verboten nach viel Wirbel (abgerufen am 03.10.2025)
[5] Artikel von Oliver Meiler im Tagesanzeiger (2025): Eine 23-jährige Studentin lanciert eine Petition (abgerufen am 03.10.2025)
[6] EFSA (2024): Statement on the toxicological properties and maximum residue levels of acetamiprid and its metabolites
[7] Pan-Europe (2025): Acetamiprid: the brain-toxic neonicotinoid we must urgently leave behind (abgerufen am 03.10.2025)
[8] Zušcíková, et al. (2023): Screening of Toxic Effects of Neonicotinoid Insecticides with a Focus on Acetamiprid
[9] EFSA (2025): Statement on the testing strategy and timelines for the assessment of developmental neurotoxicity and endocrine disruption properties of acetamiprid in the context of the review of the approval of the active substance
[10] Sedlmeier et al. (2025): Synergistic Enhancement of Acetamiprid Toxicity by Herbicide and Fungicide
