Neue Pflanzenschutzmittelverordnung: ein Rückschritt im Gesundheits- und Umweltschutz – und der nächste steht bevor!

Mit der neuen Pflanzenschutzmittelverordnung wird die Gesundheits- und Umweltprüfung von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz verschlechtert. Doch damit nicht genug: Mit der laufenden Änderung des Landwirtschaftsgesetzes sollen ohne jegliche Prüfung Notfallzulassungen aus umliegenden Ländern übernommen werden. Der aktuelle politische Weg schwächt die Selbstbestimmung in Gesundheits- und Umweltfragen.
Die Verteilung der Landwirtschaftsflächen zeigt: Die meisten Ackerflächen und Pflanzenschutzmittel-intensiven Spezialkulturen liegen im Mittelland – dort, wo auch der grösste Teil der Bevölkerung lebt. Bild: BFS (2021). Die Bodennutzung in der Schweiz. Resultate der Arealstatistik 2018.

Das Wichtigste in Kürze:

Auf den 1. Dezember 2025 hat der Bundesrat die neue Pflanzenschutzmittelverordnung in Kraft gesetzt.[1] Mit dieser können sämtliche Bewilligungen von Pflanzenschutzmitteln (PSM), die in einem unserer Nachbarländer zugelassen sind, in einem sogenannt «vereinfachten Verfahren» in die Schweiz überführt werden.[2] Es geht um Hunderte von PSM, die neu in die Schweizer Umwelt ausgebracht werden dürfen. Darunter auch hochgiftige und naturschädliche Stoffe.[3] Ein Rückschritt im Gesundheits- und Umweltschutz.

Vereinfachtes Verfahren heisst: Die Bundesverwaltung verzichtet auf die bislang nötige ordentliche Zulassungsprüfung von PSM. Bei dieser müssen die toxischen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, namentlich wilde Pflanzen und Tiere, sorgfältig geprüft werden. Je nach Ergebnis wird die Bewilligung verweigert oder die Anwendung beschränkt.

Mit der vereinfachten Zulassung von PSM übernimmt die Schweiz die Zulassungsentscheide der Nachbarländer. Auch Zulassungsfehler und ausländische Gerichtsentscheide werden übernommen.

Die Vergangenheit hat – in der Schweiz und EU – gezeigt, dass die unsorgfältige Zulassung von Pestiziden schlimme Folgen haben kann. Erinnert sei an die verbreitete Verschmutzung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmitteln und ihren Abbauprodukten, an die biologisch verarmten Gewässer und den ungebremsten Rückgang von Bestäuberinsekten. Die Parkinsonkrankheit wird häufiger, ebenso Brustkrebsdiagnosen bei Frauen unter 50, und die Spermienzahl bei Männern geht zurück; Pestizide stehen im Verdacht. Indem die Schweiz die  Gesundheits- und Umweltprüfung von PSM nicht mehr selber vornimmt, schiebt sie ihre Verantwortung an die Nachbarländer ab und vergibt sich die Chance, die Regulierung der Pflanzenschutzmittel zum Besseren zu wenden!

Der nächste Rückschritt steht uns aber noch bevor: Eine politische Mehrheit will mit der laufenden Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Pa Iv Bregy) auch noch Pestizid-Bewilligungen aus Holland und Belgien in die Schweiz überführen.[4] Als ob dies nicht genug wäre: Zusätzlich sollen auch die «Notfallzulassungen» der Nachbarländer sowie von Belgien und Holland automatisch übernommen werden.  Hier dürfte es sogar um mehr als 100 Zulassungen pro Jahr gehen. Dazu muss man wissen, dass es bei Notfallzulassungen von PSM keinerlei seriöse Prüfung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt gibt. Dadurch wachsen die Risiken für die Menschen, für die Gewässer und die Natur noch mehr.

Es geht um die Grundfrage der Selbstbestimmung: beim Gesundheitsschutz der Schweizer Bevölkerung und beim Umweltschutz auf dem Gebiet der Schweiz. Mit der neuen PSMV wird die Gesundheits- und Umweltprüfung bei der Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln an ausländische Behörden delegiert. Nicht einmal die EU-Länder selbst tun dies.


[1] https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2025/565/de

[2] Siehe Art. 16 neue PSMV.

[3] https://ohnegift.ch/beitraege/

[4] https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2022/20220441/N1 D.pdf

Wir schreiben selbstständig. Der Verein ohneGift verzichtet auf den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) beim Verfassen von Texten.

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