Der Verein ohneGift fordert:
Die Revision des Landwirtschaftsgesetzes zur weiteren undifferenzierten Öffnung des PSM-Marktes (Parlamentarische Initiative Brégy) ist zurückzustellen, bis die wesentlichen Fragen geklärt sind; mindestens jedoch bis die Ergebnisse des Agroscope-Projekts zum Wegfall von PSM (Postulat Bourgeois) bis voraussichtlich 2027 vorliegen.
Die Politik erleichtert die PSM-Zulassung, ohne die Notwendigkeit nachzuweisen
Die Forderung nach einer erleichterten Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) wird damit begründet, dass es im Pflanzenbau immer mehr Schaderreger gebe, die nicht bekämpft werden könnten. Da diese sogenannten Lückenindikationen (siehe Box) bis vor Kurzem geheim blieben, konnte auch die darauf basierende Forderung nach einer erleichterten Pflanzenschutzmittelzulassung nicht überprüft werden.
Lückenindikation
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) definiert eine Lückenindikation als eine «Indikation (Schadorganismus pro Kultur), für die Lücken beim Schutz der Kulturen bestehen».[1] Das BLW schreibt, dass es die Lückenindikationen seit 2018 jährlich erhebt, zusammen mit Expertinnen und Experten von Agroscope. Diese jährlichen Listen wurden jedoch nicht veröffentlicht. Erst nach beharrlichem Nachfragen von ohneGift hat das BLW am 22. Januar 2026 die Liste der Lückenindikationen 2025 auf seiner Website publiziert.[2]
Es ist erfreulich, dass das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die geheim gehaltene Liste inzwischen offengelegt hat (Abbildung 2). Allerdings widerspricht es einem wissenschaftlich korrekten Vorgehen, dass nicht ersichtlich ist, wer die Indikationenliste erstellt hat; Informationen zu Quellen, Methode und beteiligten Organisationen und Fachleuten fehlen.

Abbildung 2: Ausschnitt der Liste der Lückenindikationen in der Schweiz, die das Bundesamt für Landwirtschaft am 22. Januar 2026 veröffentlicht hat. Bildschirmfoto, https://www.blw.admin.ch/de/strategie-nachhaltiger-schutz-der-kulturen.
Weiter stossend ist, dass die Liste veröffentlich wurde, nachdem die Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035 (siehe Box) veröffentlicht wurde. Denn die Lückenindikationen sind eine wesentliche Grundlage für diese Strategie. Ein Blick in die veröffentlichte BLW-Strategie bestätigt, dass ihr hauptsächliches Ziel eine erleichterte PSM-Zulassung ist und eine faktenbasierte Analyse immer noch fehlt.
Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035
Am 12. Januar 2026 hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035 veröffentlicht. Als Gründe für diese Strategie werden «wegfallende Wirkstoffe, fehlende alternative Bekämpfungsmassnahmen und neue Schadorganismen» genannt, was letztlich die Ernährungssicherheit der Schweiz beeinträchtigen könne.[2] Die Strategie basiert zentral auf sogenannten Lückenindikationen (siehe Box). ohneGift kritisierte bereits im Juli 2025 in der Vernehmlassung zum Entwurf der Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035, dass die Liste der Lückenindikationen nicht veröffentlicht wurde und eine transparente faktenbasierte Analyse fehlt.
Bemerkenswert ist, dass die Verwaltung das Parlament überholt hat, denn noch vor der Strategie, am 1. Dezember 2025, trat die revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) in Kraft, mit der in einem vereinfachten Verfahren, ohne ordentliche Gesundheits- und Umweltprüfung, PSM aus den Nachbarländern Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich in der Schweiz zugelassen werden müssen. Für ohneGift ein klarer Rückschritt.
Nun droht eine weitere Schwächung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes
Aktuell wird im Parlament an einer weiteren Schwächung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes gezimmert. Als Antwort auf die Parlamentarische Initiative Bregy (22.441 n Pa. Iv. Brégy) soll das Landwirtschaftsgesetz ergänzt werden: So sollen auch PSM aus Belgien und Holland vereinfacht zugelassen werden, was über die revidierte PSMV hinausgeht. ohneGift hat zur vereinfachten Zulassung bereits mehrfach Stellung[3] genommen, denn es ist zu befürchten, dass mehrere Dutzend Wirkstoffe, die für Mensch und Umwelt gefährlich sind, neu in der Schweiz ausgebracht werden. Weiter droht mit der Parlamentarischen Initiative Bregy eine «automatische» Übernahme aller Notfallzulassungen (siehe Box) der EU-Referenzmitgliedstaaten.
Setzt sich die Parlamentarische Initiative Bregy durch, so drohen in der Schweiz Hunderte von notfallbewilligten PSM ausgebracht zu werden, ohne jegliche Gesundheits- und Umweltprüfung. Zwar lehnt der Bundesrat eine automatische Übernahme ab, jedoch schlägt er als Alternative ein spezielles vereinfachtes Verfahren vor, wonach, basierend auf dem «Grundsatz der Anerkennung von Entscheidungen der zuständigen Behörden der Referenzmitgliedstaaten der EU», eine Notfallzulassung auf Gesuch übernommen werden soll.
An der Sitzung vom 16. Februar 2026 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK S) jedoch an der automatischen Übernahme festgehalten. Das Geschäft kommt Anfang März 2026 in den Ständerat.
Notfallzulassungen
Als «Notfallzulassung» wird die befristete Zulassung eines Pflanzenschutzmittels bezeichnet, falls – gemäss Einschätzung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) – «eine akute Gefahr für Pflanzen droht und keine andere Massnahme wirkt».[4]
2025 wurden in der Schweiz 40 Notfallzulassungen verfügt, beispielsweise für die Bekämpfung von Kiwikrebs in Kiwi, Schrotschuss in Aprikosen, Unkräutern in Zuckermais oder Haselnuss-Gallmilben in Haselnuss. Im selben Jahr wurden in den sechs EU-Ländern Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Belgien und Holland insgesamt 417 Notfallbewilligungen verfügt.[5]
Die meisten Schaderreger sind auf eine Kultur spezialisiert
In der Indikationenliste werden für 67 Kulturen 172 Lückenindikationen ausgewiesen. Betroffen sind besonders die Spezialkulturen. So kommen etwa die Hälfte der Kulturen und Lückenindikationen im Gemüsebau vor und etwa ein Viertel im Obstbau (Tabelle 1).

Tabelle 1: Kulturen und Lückenindikationen 2025 im Beeren-, Feld-, Gemüse-, Obst- und Weinbau (eigene Auswertung)
Werden einzelne Kulturen betrachtet, so stechen Zuckerrüben heraus mit 8 Lückenindikationen (LI). Weitere besonders heikle Kulturen finden sich im Obstbau – Aprikosen (7 LI), Äpfel (6 LI), Birnen (5 LI), Kirschen (5 LI) und Zwetschgen / Pflaumen (5 LI) – und im Gemüsebau: Salate (6 LI), Rucola (5 LI), Bohnen (5 LI), Zwiebeln (5 LI) und Schalotten (5 LI).
In der Indikationenliste kommen 88 unterschiedliche «Schaderreger» vor, darunter auch Unkräuter/-gräser und Vögel. Zwei Drittel der Schaderreger sind auf eine einzige Kultur spezialisiert (Tabelle 2), beispielsweise die Blattfleckenkrankheit der Walnuss, der Erdbeersamenlaufkäfer, der Falsche Mehltau des Rhabarbers, der Möhrenblattfloh, der Pflaumenwickler oder die Spargelfliege.

Tabelle 2: Spezialisierung der Schaderreger (eigene Auswertung)
Für 8 bis 10 «Schaderreger» gibt es für fünf oder mehr Kulturen eine Lückenindikation (Tabelle 3). Das Erdmandelgras wird in allen Kulturen gefürchtet; in mehreren Kulturen ein Problem sind die Kirschessigfliege, der Falsche Mehltau, Drahtwürmer, die Marmorierte Baumwanze, die Kohlfliege, die Baumwollkapseleule, die Mittelmeerfruchtfliege und die Weisse Fliege.

Tabelle 3: Schaderreger, die für fünf oder mehr Kulturen ein Problem sind (eigene Auswertung)
Die Relevanz für die Landwirtschaftsbetriebe, die Pflanzenproduktion und die Ernährungssicherheit der Schweiz ist nicht geklärt
Die Zahlen zeigen, dass die sogenannten Lückenindikationen eine je ganz unterschiedliche Bedeutung haben für die Landwirtschaftsbetriebe, die Pflanzenproduktion und die Ernährungssicherheit der Schweiz. Doch welche Bedeutung genau, diese Information fehlt.
So können Nischenkulturen wie Walnuss, Haselnuss, Kastanie oder Olive für vereinzelte Betriebe wirtschaftlich bedeutsam sein, doch für die Pflanzenproduktion oder die Ernährungssicherheit der Schweiz sind sie irrelevant.
Andere Kulturen, beispielsweise die pestizidintensiven Zuckerrüben, wo es angeblich 8 Indikationslücken gibt, betreffen mehrere tausend Betriebe. Sie tragen wesentlich zur Kalorienproduktion bei und erhöhen so den sogenannten Selbstversorgungsgrad, doch für die Ernährungssicherheit sind sie bedeutungslos. Zudem werden Zuckerrüben in der Schweiz nur deshalb angebaut, weil sie seit dem Zweiten Weltkrieg stark subventioniert werden und die Politik den ökologisch und ökonomisch angezeigten Rückgang der Produktion mit viel Geld verhindert.
Für eine nachvollziehbare Beurteilung, ob eine Lückenindikation relevant ist, braucht es für jede Kultur Daten zum Schaden und zu den Alternativen:
- Schaden: Wie viele Betriebe sind betroffen und wie hoch sind die Ertrags- und Qualitätseinbussen? Inwiefern wird dadurch die Versorgungs- und Ernährungssicherheit beeinträchtigt?
- Alternativen: Welche Alternativen gibt es zum Einsatz von PSM, besonders von riskanten PSM? Inwieweit sind die Potentiale des Integrierten Pflanzenschutzes ausgeschöpft?
Agroscope arbeitet aktuell an einem Projekt, das die Auswirkungen des Wegfalls von PSM für die wichtigsten Kulturen untersucht (Postulat Bourgeois 23.4074). Agroscope zählt 23 bis 29 Kulturen zu den wichtigsten; das ist weniger als die Hälfte der 67 Kulturen mit Indikationslücken gemäss BLW. Werden nur diese 23 bis 29 Kulturen berücksichtigt, so fällt ungefähr die Hälfte der Indikationslücken weg (80 bis 97 von 172 Indikationslücken). Bevor in der Schweiz weitere gefährliche PSM zugelassen werden, sollten mindestens die Agroscope-Ergebnisse abgewartet werden, die auf 2027 angekündigt sind.
Unklare Rolle des Integrierten Pflanzenschutzes
Im Integrierten Pflanzenschutz (IPS) werden chemische Pflanzenschutzmittel (PSM) erst als letztes Mittel eingesetzt, und zwar wenn die Schadschwelle überschritten ist und alle nichtchemischen physikalischen, biotechnischen und biologischen Bekämpfungsmassnahmen ausgeschöpft wurden. Schadschwellen existieren jedoch nicht für alle Schaderreger und alle Kulturen, besonders nicht im Gemüsebau, auf den über die Hälfte der Lückenindikationen entfallen.
Im Entwurf der Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035 vom Mai 2035 wird zwar behauptet, dass «alle verfügbaren Schutzmöglichkeiten des integrierten Pflanzenschutzes berücksichtigt» wurden. Doch aus der Liste der Lückenindikationen geht nicht hervor,
- welche präventiven Massnahmen es gibt, beispielsweise resistente und tolerante Sorten, Fruchtfolge, Anbautechnik, Pflanzenernährung und Förderung der Nützlinge,
- ob Schadschwellen existieren,
- welche nichtchemischen Massnahmen möglich sind,
und wie diese Massnahmen und Schadschwellen bei der Identifikation von Lückenindikationen berücksichtigt wurden.
Konkret stellen sich folgende Fragen:
- Wie viele Lückenindikationen fallen weg, wenn Schadschwellen berücksichtigt und alle nichtchemischen Bekämpfungsmassnahmen ausgeschöpft werden?
- Wie wird eine Lückenindikation festgelegt, wenn es keine Schadschwelle gibt? In diesem Zusammenhang: Wie erfolgt der Vollzug von Art. 18 Abs. 2 Direktzahlungsverordnung, wenn es keine Schadschwelle gibt?
- Bei welchen relevanten Kulturen können grössere Schäden nicht mit präventiven und nichtchemischen Massnahmen wirksam verhindert werden?
Nicht zuletzt widerspricht die Fixierung auf Lückenindikationen der Grundkonzeption eines ganzheitlichen – Integrierten – Pflanzenschutzes.
Fazit
Die Liste mit 172 Lückenindikationen weckt den Verdacht, dass es darum ging, so viele Lückenindikationen wie möglich zu sammeln und so die vermeintliche Notwendigkeit einer erleichterten PSM-Zulassung sowie einer erleichterten Übernahme von Notfallzulassungen zu belegen. Würden nur die Kulturen berücksichtigt, die Agroscope für wichtig hält, so würden mehr als die Hälfte der Kulturen und Indikationslücken wegfallen.
Das Zustandekommen der Liste ist nicht transparent, die zentralen Fragen bleiben unbeantwortet und der pauschale Verweis auf den Integrierten Pflanzenschutz wirkt wie ein Feigenblatt. Vollständig ausgeklammert werden die Risiken für Mensch und Umwelt, die mit dem Einsatz von neuen PSM entstehen.
[1] Bundesamt für Landwirtschaft (2025). Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035, Entwurf. Mai 2025, S. 7.
[2] Bundesamt für Landwirtschaft, Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035, veröffentlicht am 12. Januar 2026: https://www.blw.admin.ch/de/strategie-nachhaltiger-schutz-der-kulturen (zuletzt abgerufen am 12.2.2026)
[3] Zum Beispiel: Pflanzenschutz auf Kosten der Gesundheit?, TFA in Pestiziden: «Vorsorge statt reaktives Handeln»! oder Wie wichtig sind Pestizide für eine sichere Ernährung?
[4] Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Notfallzulassungen; https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/zulassung-pflanzenschutzmittel/zugelassene-pflanzenschutzmittel/notfallzulassungen.html (zuletzt abgerufen am 16.2.2026)
[5] Europäische Kommission, Search for Emergency Authorisations: https://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticides-database/ppp/screen/home (zuletzt abgerufen am 16.2.2026)
