Verbesserungen im Gewässerschutz in Gefahr

Das Monitoring von Oberflächengewässern ist ein essenzieller Bestandteil des Schweizer Gewässerschutzes. Die erlaubte Konzentration der schädlichsten Umweltgifte unterliegt bestimmten Grenzwerten, werden diese wiederholt und verbreitet überschritten, muss die Zulassung der Stoffe überprüft werden. Aktuell zielen zwei Motionen darauf ab, diesen Mechanismus abzuschwächen und auch die Aufnahme neuer Grenzwerte ins Gesetz stockt.

Fluss mit Bergen im Hintergrund.
Ein wirksames Gewässerschutzgesetz ist unerlässlich für den Erhalt wertvoller aquatischer Lebensräume, wie hier ein renaturierter Abschnitt der Aare. Bild: Jonas Wiget

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Rückkopplungsmechanismus nach Art. 9 Gewässerschutzgesetz bewirkt, dass die Zulassung von Pestiziden überprüft werden muss, wenn die Grenzwerte in Gewässern wiederholt und verbreitet überschritten werden.
  • Zwei Motionen versuchen den Rückkopplungsmechanismus abzuschwächen, wodurch er seine Wirkung verlieren würde.
  • Auch bei der Aufnahme von neuen Grenzwerten für toxische Wirkstoffe hapert es: Im Rahmen der laufenden Vernehmlassung zur Revision der Gewässerschutzverordnung soll auf die Aufnahme von Grenzwerten für drei hochproblematische Wirkstoffe verzichtet werden.

Der Verein ohneGift fordert:

Verbesserungen im Gewässerschutz dürfen nicht rückgängig gemacht werden – schon gar nicht auf Basis unwissenschaftlicher Argumente und mittels intransparentem Vorgehen.

(Erfreuliche) Entwicklungen im Gewässerschutz

Vor mehr als 70 Jahren wurde das erste schweizerische Gewässerschutzgesetz (GSchG) erlassen, mit dem Ziel, die aquatische Umwelt vor Verschmutzungen zu schützen[1]. Doch auch heute noch steht es nicht sonderlich gut um die Qualität der Gewässer in der Schweiz. So zeigte eine neue Publikation, dass in über 70 % der untersuchten Fliessgewässern wichtige Insektenlarven und andere Kleinlebewesen fehlen. Insbesondere jene, die empfindlich auf Pestizide reagieren, sind stark betroffen[2]. Zudem werden auch im Trinkwasser vielerorts die Grenzwerte für die Konzentration von verschiedenen Pestiziden überschritten, mit potenziellen Folgen für die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung[3],[4].

Gleich zwei Initiativen (Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung[5] „Trinkwasserinitative“ und Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide», „Pestizidinitative“[6]) kamen im Juni 2021 an die Urne. Beide Initiativen wurden abgelehnt, jedoch sprachen sich knapp 40 % der Stimmbevölkerung für die Initiativen aus. Auch der Bund empfahl eine Ablehnung der beiden Volksinitiativen mit der Begründung, dass die Initiativen zu weit gehen würden und das Kernanliegen bereits vom Parlament aufgenommen worden sei[5],[6]. Damit bezog er sich auf die parlamentarische Initiative 19.475 („Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren“)[7].

Pestizide, Pflanzenschutzmittel oder Biozide?

Pestizide sind toxische Stoffe, welche zur Bekämpfung von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen genutzt werden (z.B. Fungizide, Herbizide oder Insektizide). Im Schweizer Umweltrecht spricht man jedoch oftmals nicht von Pestiziden, sondern von Pflanzenschutzmittel (PSM) oder Bioziden. PSM sind Pestizide, welche zum Schutz von Nutzpflanzen vor Schädlingen verwendet werden. Für andere Pestizide, welche ausserhalb des Pflanzenschutzes gegen Schädlinge eingesetzt werden, wird rechtlich der Begriff Biozid verwendet[8].

Die parlamentarische Initiative war zwar nicht ein indirekter Gegenvorschlag zu den beiden Volksinitiativen – trotzdem nahm sie zentrale Punkte der beiden Initiative auf und sollte den beiden Volksbegehren „den Wind aus den Segeln nehmen“[9]. Die Annahme der parlamentarischen Initiative führte zu Änderungen im Chemikalien-, Landwirtschafts- und Gewässerschutzgesetz[7]. Die wohl wichtigste Gesetzesänderung in Bezug auf Pestizide in Gewässern war die Aufnahme der Absätze 3-6 in Artikel 9 des GSchG. Mittels dieser Ergänzung wurde ein sogenannter Rückkopplungsmechanismus eingeführt. Dieser bewirkt, dass die Zulassung für Pestizide überprüft werden muss, sollten „in Oberflächengewässern die ökotoxikologisch begründeten Grenzwerte für Pestizide wiederholt und verbreitet überschritten werden“ (GSchG Art. 9 Abs. 3). Was mit „wiederholt und verbreitet“ gemeint ist, wird in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) ausgeführt (siehe Box). Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass der Entzug der Zulassung nur das letzte Mittel ist. Erst muss geprüft werden, ob durch Auflagen bei der Anwendung der Pestizide die Grenzwerte eingehalten werden können (Art. 9 Abs. 5). Ein Verbot kann des Weiteren auch aufgeschoben werden, falls dadurch die Inlandsversorgung durch wichtige Kulturen stark negativ beeinträchtigt wird (Art. 9a Abs. 6).

Rückkopplungsmechanismus: Gewässerschutzverordnung

In der GSchV werden zwei der wichtigsten Bestandteile des Rückkopplungsmechanismus genauer beschrieben. So sind dort nämlich (i.) die Grenzwerte und (ii.) die Auslegung einer wiederholten und verbreiteten Überschreitung definiert.

(i.) Grenzwerte: In einer Tabelle im Anhang 2 der Verordnung werden die ökotoxikologischen Grenzwerte für 30 Stoffe definiert. Unter den Stoffen befinden sich unter anderem Schwermetalle, Arzneimittel und auch 19 Wirkstoffe von Pestiziden. Der Grenzwert von Pestiziden darf dabei über den gemittelten Zeitraum von zwei Wochen nicht überschritten werden (GSchV Anhang 2 Ziff. 11 Abs. 3). Mehr als der Hälfte (10) der 19 Wirkstoffe wurde jedoch aufgrund von gesundheitlichen Bedenken die Zulassung schon entzogen – erst von der EU und danach jeweils auch in der Schweiz[8]. Im Rahmen einer Revision der Verordnung sollen im Verlaufe dieses Jahres 7 weitere Wirkstoffe der Tabelle beigefügt werden[10].

(ii.) Auslegung „wiederholt und verbreitet“: Die Formulierung wurde im Rahmen einer Vernehmlassung über die Änderung der Verordnung im Jahr 2022 genauer definiert[11]. Die Grenzwerte für Oberflächengewässer gelten demensprechend als wiederholt und verbreitet überschritten, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind: Die Grenzwerte müssen (1.) innerhalb eines Jahres in min. drei Kantonen; (2.) in min. 10 Prozent aller untersuchten Gewässer überschritten werden; (3.) diese beiden Bedingungen müssen in min. zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren erfüllt sein (GSchV Art. 48a Abs. 4).

Kaum Inkraft, schon unter Beschuss

Der Rückkopplungsmechanismus trat im Februar 2023, nach Revidierung der GSchV, in Kraft[11]. Nach der Definition in der GSchV konnten deshalb frühstens im Jahr 2025 Wirkstoffe identifiziert werden, deren Zulassung überprüft werden müssen. Gemäss unseren Informationen ist das BAFU und die VSA Plattform Wasserqualität momentan daran, die Daten für die Jahre 2023-2025 auszuwerten. Es ist somit festzuhalten, dass bis heute durch den Rückkopplungsmechanismus keinem Wirkstoff die Zulassung entzogen wurde. Trotzdem zielen momentan gleich zwei Motionen darauf ab, diese Regelungen zu verwässern.

So möchte mit der Motion 24.4589 von Leo Müller (Die Mitte) erreicht werden, dass die Definition von «wiederholt und verbreitet» angepasst wird. Demnach müssten die Grenzwerte neu in min. 20 Prozent aller untersuchten Gewässer überschritten werden. Zudem müsste  die Überschreitung des Grenzwertes neu in vier von fünf aufeinanderfolgenden Jahren gemessen werden[12]. Nach einer Einschätzung des emeritierten Professors für Aquatische Chemie, Bernhard Wehrli, würde die Verordnung damit praktisch wirkungslos werden, da man an doppelt so vielen Messstationen eine Überschreitung messen muss. Die Chance steigt somit enorm, dass eine Messung zufällig dann stattfand wenn nicht gespritzt wurde. Zudem bedeutet die Vorgabe der Überschreitung in vier von fünf Jahren, dass diese praktisch dauernd überschritten werden. Eine folglich dauernde Überschreitung steht im Widerspruch zu der Bezeichnung einer wiederholten Überschreitung. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) schlägt an ihrer Sitzung vom 19. Januar folgende Auslegung der Begriffe wiederholt und verbreitet vor: Eine wiederholte und verbreitete Grenzwertüberschreitung soll neu in 20 Prozent der untersuchten Gewässer gemessen werden und dies wie bis anhin in zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren[13]. Die Anzahl betroffener Kantone soll dabei keine Rolle mehr spielen. Das Geschäft ist voraussichtlich für die Frühjahrsession im Plenum des Ständerats traktandiert.

Dagegen zielt die Motion 25.3154 der Ständerätin Johanna Gapany (FDP) auf eine Änderung im Anhang der Verordnung ab. So soll neu die Konzentration nicht mehr gemittelt über eine Mischprobe von zwei Wochen, sondern über die gesamte Vegetationszeit, in der Pestizide  eingesetzt werden, gemessen werden[14]. Entgegen der Behauptung von Frau Gapany, der Schutz der Gewässer bleibe dabei gewahrt, könnte das zu erheblichen Belastungen für die aquatische Ökologie führen. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass Wasserorganismen schon nach wenigen Tagen mit hohen Pestizid-Konzentrationen Schaden nehmen[15].

Weitere Angriffe auf den Gewässerschutz

Nicht nur diese beiden Motionen gefährden einen wirksamen Gewässerschutz. Bis im März 2026 läuft die Vernehmlassung zur Revision der GSchV. Dabei sollen unter anderem neue Grenzwerte für Pestizid-Wirkstoffe aufgenommen werden. Ursprünglich war geplant, 10 neue Wirkstoffe in die Tabelle aufzunehmen[11]. Infolge einer Vorkonsultation des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit Vertreter:innen der Landwirtschaft krebste der Bund jedoch zurück und will nun nur für sieben Stoffe neue Grenzwerte festlegen.

Rechtsstaatlich fragwürdiges Vorgehen des UVEK

Eine Recherche der Rundschau brachte 2025 das unseriöse Vorgehen des Departements von Albert Rösti ans Licht[16]. Dabei hätten «Landwirtschaftsexperten» des Schweizerischen Bauernverband und der kantonalen Pflanzenschutzdienste (beides Verfechter einer intensiven Landwirtschaft) die Gelegenheit erhalten, sich mit den Auswirkungen der Grenzwerte «zu beschäftigen». Weder der Bauernverband noch die Pflanzenschutzdienste sind demokratisch legitimiert, trotzdem trafen sie sich in einer Exklusivvernehmlassung mit dem UVEK. Dieses Vorgehen ist nicht nur intransparent, sondern widerspricht auch dem Gebot der rechtsgleichen Behandlung interessierter Kreise (BV Art. 8 und 147). Wäre diese Exklusivvernehmlassung nicht durch eine Indiskretion ans Licht gekommen, hätte sie wohl in keinem öffentlichen Dokument Erwähnung gefunden.

So sollen nun Deltamethrin, Lambda-Cyhalothrin und Foramsulfuron doch keine Grenzwerte erhalten. Eine nachvollziehbare Begründung des Bundes für das Streichen der Grenzwerte fehlt – die Behauptung, die Wirkstoffe seien für die Landwirtschaft unverzichtbar ist unglaubwürdig, da im GSchG (Art. 9 Abs. 6) ausdrücklich erwähnt wird, dass im Falle einer starken Beeinträchtigung von landwirtschaftlich wichtigen Kulturen von dem Zulassungsentzug abgesehen werden kann. Die fadenscheinige Begründung wird des Weiteren durch keine Quelle belegt[10]. Durch wissenschaftliche Studien belegt ist jedoch die Toxizität dieser Stoffe. Gerade Deltamethrin und Lambda-Cyhalothrin sind so giftig, dass bereits einige Tropfen ausreichen, um die Wasserorganismen in einem gesamten Bach zu vergiften[17],[18].

Fazit

Der Rückkopplungsmechanismus infolge einer wiederholten und verbreiteten Überschreitung der Grenzwerte von hochgiftigen Pestiziden hat bis jetzt noch zu keinem Entzug einer Zulassung geführt – und trotzdem versuchen ihn Interessensgruppen aus landwirtschaftlichen Kreisen so weit abzuschwächen, dass er praktisch wirkungslos wird. Die Motionen und teils rechtswidrige Einflussnahme auf die Revision der GSchV setzen zwar an unterschiedlichen Punkten an, haben jedoch das gleich Ziel – mittels haltloser und wissenschaftlich nicht fundierten Argumenten soll der Gewässerschutz geschwächt werden.


[1] Eawag (2021): Wasser-Timeline: Die Geschichte des Schweizer Gewässerschutzes (abgerufen am 05.02.2026).

[2] Ilg, C., & Alther, R. (2024): Ökologischer Zustand von Schweizer Bächen. Die meisten der untersuchten Bäche erfüllen ihre Rolle als Lebensraum für Tiere nur eingeschränkt.

[3] Tagesanzeiger (2024): Belastetes Trinkwasser: Bund setzt Kantone unter Druck.

[4] SRF Kassensturz (2024): Neue Verschmutzung im Trinkwasser: Die Schweiz reagiert verzögert.

[5] Der Bundesrat (2026): Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung (abgerufen am 05.02.2026).

[6] Der Bundesrat (2026): Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» (abgerufen am 05.02.2026).

[7] Das Schweizer Parlament (2026): Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren (abgerufen am 05.02.2026).

[8] Oekotoxzentrum (2025): Infoblatt.

[9] Aqua & Gas (2020): Parlament will Pestizidrisiken für Wasser und Umwelt verringern (abgerufen am 07.02.2026).

[10] Medienmittteilung des Bundes (2025): Bundesrat schnürt Paket zur Verbesserung der Trinkwasser- und Gewässerqualität (abgerufen am 05.02.2026).

[11] Medienmitteilung des Bundes (2022): Bundesrat verabschiedet revidierte Gewässerschutzverordnung (abgerufen am 05.02.2026).

[12] Das Schweizer Parlament (2026): Realistisches Monitoring für den Gewässerschutz (abgerufen am 05.02.2026).

[13] Das Schweizer Parlament (2026): UREK-S für den indirekten Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative (abgerufen am 07.02.2026).

[14] Das Schweizer Parlament (2026): Das Schweizer Gewässermonitoring an dasjenige der EU angleichen (abgerufen am 05.02.2026).

[15] Betz-Koch, S. et al. (2025): Extremely low repeated pyrethroid pulses increase harmful effects on caddisfly larvae (Chaetopteryx villosa) and influence species interactions

[16] SRF Rundschau (2025): Departement Rösti: Kein Grenzwert für hochgiftiges Insektizid.

[17] Lu, Q. et al. (2019): Deltamethrin toxicity: A review of oxidative stress and metabolism.

[18] He, LM. et al. (2008): Environmental Chemistry, Ecotoxicity, and Fate of Lambda-Cyhalothrin.

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