Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026: administrative Vereinfachung auf Kosten der Umwelt

Mit dem landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2026 soll der administrative Aufwand für Landwirt:innen reduziert werden. Konkret bedeutet dies, dass Vorschriften gestrichen werden, die dem Schutz der Umwelt dienen.

der Rapsanbau ist pestizidintensiv
Raps wird im Durchschnitt fünf Mal pro Jahr mit PSM behandelt. Bild @Norbert Nagel (wikipedia)

Das Wichtigste in Kürze:

OhneGift befürwortet zwar das Ziel, landwirtschaftliche Betriebe administrativ zu entlasten. Die geplanten Änderungen der Direktzahlungsverordnung (DZV) gehen aber zu Lasten des Umweltschutzes und sind verfehlt.
Die wichtigsten geplanten Änderungen sind:
• Die ÖLN-Anforderung für Bodenuntersuchungen (heute alle 10 Jahre) zur Düngungsoptimierung soll gestrichen werden.
• Der Erosionsschutz soll gestrichen werden.
• Alle Vorauflauf-Herbizide sollen ohne Sonderbewilligung eingesetzt werden dürfen.
• Bestimmte Insektizide sollen ohne Sonderbewilligung eingesetzt werden dürfen.
• Der fungizid-freie Pufferstreifen entlang oberirdischer Gewässer im Rebbau soll von 6
auf 4 Meter reduziert werden.

Ausserdem soll die Pflicht zur parzellengenauen Erfassung bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in der Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft gestrichen werden. Auch diese Änderung wäre ein Rückschritt.

Der Verein ohneGift fordert:

– Bodenuntersuchungen sollen alle 5 Jahre durchgeführt werden, um ressourcenschonend zu produzieren und die Eutrophierung der Gewässer zu minimieren.

– Der Schutz vor Erosion muss auch künftig im ÖLN verankert sein, um die Bodenfruchtbarkeit zu sichern und Eutrophierung zu minimieren.

– Der Schutz der Umwelt und Menschen vor toxischen PSM muss gewährleistet sein. Die obgenannten «Vereinfachungen» widersprechen diesem Ziel.

Worum geht es?

Die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket wurde am 28. Januar eröffnet und endet am 6. Mai 2026. Die Verordnungsänderungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Bundesrat gibt als Motiv für die Änderungen an, es solle der administrative Aufwand für Landwirt:innen reduziert werden.[1]

Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN)

Der ÖLN stellt die Mindestanforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb dar. Er soll eine ressourcenschonende und nachhaltige Landwirtschaft sicherstellen.[2]

Schutz der Böden vernachlässigt

Sind fruchtbare und gesunde Böden nicht wichtige Ziele der Landwirtschaft? Dennoch wird die Zielerreichung gleich durch zwei Anpassungen erschwert: Die Pflichten zur 10-jährigen Bodenuntersuchung und der Erosionsschutz werden gestrichen.

Bodenuntersuchungen auf den Phosphorgehalt sind grundlegend für eine standortangepasste Düngung. Gemäss ChemRRV (Anhang 2.6 Art. 3 Abs. 1) ist bei der Verwendung von Dünger eine Berücksichtigung der «im Boden vorhandenen Nährstoffe und des Nährstoffbedarfs der Pflanzen» erforderlich. Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, sind Bodenuntersuchungen unerlässlich. Eine Überdüngung ist nicht nur aus Gründen des Ressourcenschutzes problematisch (siehe Box), sondern fördert die Eutrophierung der Gewässer (mehr dazu im Beitrag «Wenn Seen ersticken – ein Nährstoffproblem»). So müssen etwa unsere Mittellandseen seit Jahren belüftet werden, damit sie nicht «kippen»[3].

Phosphor-Knappheit

Phosphordünger wird aus Mineralien gewonnen. Diese konzentrieren sich auf wenige Länder (z.B. Marokko, China, Russland) und geopolitisch instabile Regionen. Der Abbau hat gravierende Auswirkungen auf Umwelt und Menschen.[4] Die Vorräte sind limitiert. Je nach Studie reichen sie noch für 50 – 300 Jahre.[5],[6] Bodenuntersuchungen helfen, die knappe Ressource «Phosphor» zu schonen.

Eine Streichung des Erosionsschutzes aus dem ÖLN hätte eine Zunahme der Erosion zur Folge, was zu verminderter Bodenfruchtbarkeit und zunehmender Nährstoff- und Pestizidbelastung der Gewässer führte. Zudem verhindert verstärkte Erosion die Zielerreichung der Absenkpfade von Nährstoffen und PSM (Pa.lv. 19.475). Dies kann unmöglich im Interesse der Landwirtschaft sein. Der Erosionsschutz ist zudem ein Hebel, um die Eutrophierung der Gewässer zu verringern.

mehr PSM, weniger Kontrolle

Für Vorauflauf-Herbizide und einige Insektizide (aber weiterhin für die meisten besonders umweltschädlichen) soll künftig keine Sonderbewilligung mehr nötig sein. Das möglicherweise bald ohne Sonderbewilligung verwendbare Insektizid «Spinosad» etwa tötet alle Insekten, die mit ihm in Kontakt kommen, darunter auch Nützlinge wie Bienen.[7] Zudem bilden die Wechselwirkungen von PSM («Cocktail-Effekt») ein Risiko. Dieses wird bei der Zulassung nicht einmal geprüft (siehe «Weisst du, was du alles intus hast?»).

Eine weitere Änderung, welche die Bürokratie auf Kosten der Natur vereinfachte, ist die Abschaffung der parzellengenauen Erfassung ausgebrachter PSM in der Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft. Künftig soll nur der Handel deklariert werden müssen.

Fazit

Das landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 fokussiert ausschliesslich auf die administrative Vereinfachung. Beim Umweltschutz werden markante Abstriche gemacht. Die Verfolgung des verfassungsrechtlichen Ziels der Landwirtschaft, dass die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten sind (Art. 104 Bundesverfassung), wird mit den Änderungen weiter erschwert.

Anbei die Stellungnahme des Vereins ohneGift zur Vernehmlassung «landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026».


[1] Medienmitteilung des Bundes zum Verordnungspaket Landwirtschaft 2026 (abgerufen am 13.03.2026)

[2] Agripedia (2026): der ökologische Leistungsnachweis (abgerufen am 13.03.2026)

[3] Vgl etwa zum Baldeggersee: ProNatura Luzern (2025): Erneuerung der Seebelüftung (abgerufen am 13.03.2026)

[4] https://www.bafu.admin.ch/de/phosphorrecycling

[5] NABU (n.d.): Die Phosphor-Krise (abgerufen am 13.03.2026)

[6] Chemie.de (2026): Phosphor (abgerufen am 13.03.2026)

[7] Bio Aktuell: Meldung vom 15.11.2021

Wir schreiben selbstständig. Der Verein ohneGift verzichtet auf den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) beim Verfassen von Texten.

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