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Neonics rotten Bestäuberinsekten aus

Innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft herrscht weit verbreitete Einigkeit darüber, dass Pestizide verheerende Auswirkungen auf Bestäuber wie Bienen, Hummeln, Fliegen, Wespen, Schmetterlinge, Motten, Käfer, Rüsselkäfer, Ameisen und Mücken haben.

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Beruhigung berechtigt?

Das Totalherbizid Glyphosat ist das am häufigsten verwendete Pestizid, sowohl in der Schweiz- wie auch weltweit. Aktuell sind bei uns rund 70 Glyphosat-Produkte zugelassen. Um ein mögliches Gesundheitsrisiko abzuklären, beauftragte der Bundesrat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), einen Bericht über die Auswirkungen von Glyphosat zu erstellen. Die Ergebnisse sind nur vorderhand beruhigend.

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Neonics kommen durch die Hintertüre

Das Bundesamt für Landwirtschaft lässt das hochgefährliche Neonicotinoid Acetamiprid zeitlich begrenzt für den Obstbau zu. Das ist ein Insektizid, dessen grosses Schadpotenzial bekannt ist.

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Oh Gott der Stinkkäfer!

Gegen die Marmorierte Baumwanze ist bisher kein Kraut gewachsen. Um sie in Schach zu halten, hat das Bundesamt für Landwirtschaft in einer Notzulassung drei Insektizide zugelassen. Darunter das sehr giftige Neonicotinoid Acetamipirid, das nebst Insekten, Vögeln und Säugetieren auch uns Menschen gefährdet.

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Echt jetzt? Alles kein Problem?

Eine sympathische Bäuerin wirbt mit Sohn auf einem Plakat: «Die Hälfte der Pflanzenschutzmittel, die wir Bauern einsetzen, sind heute schon biologisch.» Die Botschaft dahinter, die gegen die Trinkwasser- und die Pestizid-Initiative gerichtet ist: «Pestizide sind doch kein Problem». Leider verkauft die sympathische Bäuerin die Konsument*innen für dumm.

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Die Hummeln verhungern!

Wenn Hummellarven mit Neonikotinoiden kontaminierten Pollen fressen, sind sie lebenslang geschädigt und gefährden das Überleben der Art. Von diesen gefährlichen Pestizidwirkstoffen sind in der Schweiz vier erlaubt und ein weiteres ist in der Zulassungspipeline. Sie sollten wegen ihrer schwerwiegenden Schädigung von Bestäubern ganz verboten werden.

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Gefährliche Verharmlosung durch Beamte

Gefährlich: Beamte, die die gegenwärtigen Auseinandersetzungen um die Überschreitung der Chlorothalonil-Grenzwerte im Trinkwasser als einen «Furz im Wasserglas» bezeichnen. Zur Erinnerung: Chlorothalonil gilt als wahrscheinlich krebserregend und wurde in der Schweiz verboten.

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Syngenta handelt – unverantwortlich

Die Schweizer Behörden haben am 11. Dezember 2019 die Zulassung für Produkte mit dem fungiziden Wirkstoff Chlorothalonil widerrufen. Allerdings läuft die Beschwerdefrist erst Ende Januar ab. Fristgerecht hat nun Syngenta Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Das zeugt von völliger Uneinsichtigkeit des Chemieriesen.

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Endlich: Pestizid-Verbotswelle!

Seit anfangs Jahr dürfte kein Landwirt mehr in der Schweiz das vermutlich krebserregende Fungizid Chlorothalonil verwenden. In Europa wurde zudem die Zulassung des Bayer-Insektizids Thiacloprid nicht erneuert und diejenige der Insektizide Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-Methyl für den europäischen Markt beendet. Die Schweiz hinkt bei Letzteren hinterher.

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EU verbietet das Neonicotinoid «Thiacloprid» – und die Schweiz?

Das Insektizid Thiacloprid gehört verboten, weil es Natur, Tier und Mensch vergiftet. Die EU wird es im nächsten April aus dem Verkehr ziehen. Die Schweiz hingegen schläft. Dabei kommt dem Bundesamt für Landwirtschaft ein grober Rechtsfehler zu Hilfe, denn die Bewilligungen für Pestizidwirkstoffe wie auch für die Handelsprodukte mit Namen wie Calypso oder Biscaya sind quasi auf ewig gegeben.

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