Cypermethrin – Schweizer Sonderweg in Blütezeit
Cypermethrin darf in der EU nur ausserhalb der Blützeit ausgebracht werden, damit Bestäuberinsekten weniger geschädigt werden. In der Schweiz aber ist dies erlaubt.
Cypermethrin darf in der EU nur ausserhalb der Blützeit ausgebracht werden, damit Bestäuberinsekten weniger geschädigt werden. In der Schweiz aber ist dies erlaubt.