Niemand ist verantwortlich

Innert Tagen sterben 600’000 Bienen: Schuld ist ein verbotenes Insektengift. Der neueste Pestizidskandal ist perfekt. Der Fall Fipronil bringt die fragwürdige Bewilligungs- und Kontrollpraxis des Bundes ans Licht.
Derzeit sind beim Bund 170 Firmen registriert, die Gesuche für Pestizidbewilligungen gestellt und erhalten haben.
Oktober 24, 2019

Fausta Borsani

Die Laboranalysen zeigten, dass der verbotene, für Mensch und Tier hochtoxische Wirkstoff Fipronil in ein Pestizid gegen Insekten mit dem verbreiteten Wirkstoff Pirmicarb hineingemischt wurde. Ein ahnungsloser Landwirt im Aargau hatte es in der Landi gekauft, um damit Blattläuse zu spritzen. Das Resultat: Sofortiger Bienentod im Gebiet um das gespritzte Feld, 24 Bienenvölker sind einfach futsch. Dies sind die bekannten Auswirkungen. Es muss leider davon ausgegangen werden, dass noch Myriaden von weiteren Insekten wie Hummeln, Wildbienen, Schwebfliegen, Ameisen oder Heuschrecken mitgestorben sind, weil sich selten jemand um sie kümmert.

Wo sonst noch gespritzt wurde, weiss niemand. Wenn das Problem nicht am Bienentod augenscheinlich geworden wäre, würde selbiger Bauer das Mittel noch heute in die Umwelt verspritzen. Man kann davon ausgehen, dass diejenigen, die Pirimicarb gekauft haben, es munter weiter brauchen, denn das zuständige Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat das Anwendungsverbot bislang keiner breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht. Zwar veröffentlichte es das BLW im Bundesblatt, aber dieses lesen die Bauern selten.

Zuerst fühlte sich keiner für einen Rückruf des unverbrauchten Pestizids zuständig. Dann rief die Firma Fenaco, eine Genossenschaft der Bauern, als Betreiberin der Verkaufstelle Landi, das Insektizid zurück. Gemäss eigenen Angaben hat Fenaco seit 2017 1‘308 Einheiten à 500 Gramm der kontaminierten Charge Pirimicarb verkauft. Bisher sind erst 60 Einheiten zurückgeschickt worden (< 5% der Gesamtmenge).

Wer hat‘s erfunden, wer trägt die Verantwortung?
Der Bauer kauft bei Landi. Diese gehört Fenaco. Fenaco bezieht Pirimicarb bei der Sintagro AG in Langenthal/BE. Diese kauft es rein rechnerisch über die in Zürich registrierte Sharda Swiss Sàrl. Tatsächlich gehen die Lieferungen aber direkt von der Landesgrenze an den Pestizidhändler Sintagro AG in Langenthal. Bei der Sharda Swiss Sàrl in Zürich hätte es auch keinen Platz, denn es handelt sich um eine Briefkastenfirma (siehe auch Kasten). Sharda Swiss Sàrl ist eine 100%ige Tochter der Sharda Cropchem Limited, dem Produzenten von Pirimicarb und wohl auch Fipronil in Mumbai (Indien). Sharda (Mumbai) ist nach eigenen Angaben «fast growing». Die Pestizid-Bewilligung des BLW holte die Sharda Swiss Sàrl ein.

Die Sharda Swiss Sàrl ist eine Briefkastenfirma mit Sitz in Zürich. Sie hat keine Angestellten, die eine wesentliche Arbeitsleistung erbringen. Der Schweizer Geschäftsführer der Briefkastenfirma, nennen wir ihn Leono Moneymaker, ist nach dem Bekanntwerden der Kontamination mit Fipronil, und kurz vor der Publikation des Skandals in der Sonntagszeitung am 20. Oktober 2019, zurückgetreten. Moneymaker war kein Fachmann, hat aber trotzdem für Sharda das Bewilligungsgesuch gestellt und die Bewilligung erhalten. Nebst seiner Funktion als Geschäftsführer der Sharda Swiss Sàrl war oder ist er tätig als Verwaltungsrat, Direktor oder Geschäftsführer von 20 weiteren Schweizer Firmen mit unterschiedlichsten Aktivitäten wie Führen eines Coiffeursalons, Verkauf von Tonträgern, Gastronomie, IT, Bauwesen oder Finanzinvestment, oft mit ausländischen Inhabern. Alles deutet darauf hin, dass Herr Moneymaker ein Strohmann ist. Er muss dabei kaum etwas tun. Die Sharda Swiss Sàrl hält aber Bewilligungen für ein weiteres Dutzend Pestizide, die sehr giftige Wirkstoffe enthalten, z.B. Cypermethrin, ein Insektizid, das für Fische hochgefährlich ist.

Ausländische Firmen und schweizerische Briefkastenfirmen reichen hohe Zahl von Zulassungsgesuchen ein
Derzeit sind beim Bund 170 (!) schweizerische und ausländische Firmen registriert, die Gesuche für Pestizidbewilligungen gestellt und erhalten haben. Bewilligungen gibt es für rund 3‘000 Produkte, viele davon hochgiftig für Mensch und Natur.

Ein Teil der Firmen in der Schweiz haben wie die Sharda Swiss Sarl nur einen Briefkasten und einen Strohmann als Geschäftsführer und werden vom Ausland gesteuert. Andere sind direkt vom Ausland aus tätig. Ein Alptraum für jeden, der auch nur ein schwach repräsentatives Kontrollsystem errichten möchte. Diese 170 Firmen streiten sich um den Schweizer Pestizidmarkt mit einem Verkaufsvolumen von rund CHF 350 Mio. pro Jahr (über 6‘000 Tonnen Pestizide pro Jahr, davon Wirkstoffmengen von rund 2‘200 Tonnen/Jahr).

Das Bundesamt für Landwirtschaft schweigt
Wie erwähnt hat das BLW nach Bekanntwerden der Kontamination zwar ein Anwendungsverbot im Bundesblatt publiziert, aber nicht die Öffentlichkeit informiert. Das BLW sollte nun dringend einen öffentlichen Rückruf machen. Doch es schweigt.

Peinlich: Um eine (Verkaufs-)Bewilligung für hochgiftige Pestizide zu erhalten, muss man in der Schweiz kein Fachwissen haben. Eine legale Vertretung eines ausländischen Händlers reicht. Kürzlich hat sogar eine renommierte Zürcher Anwaltskanzlei dem BLW ein Gesuch für ein Mäusegift gestellt. Zudem: Pestizide werden bei der Einfuhr sehr selten auf verbotene Fremdstoffe kontrolliert, obwohl das BLW diese Möglichkeit durchaus hat.

Kaution für volkswirtschaftliche Kosten
Eigentlich sollten Pestizid-Bewilligungen nur erteilt werden, wenn die Gesuchsteller hierzulande verfügbares Personal mit Fachkenntnissen haben und – sagen wir mal – beim Bund für jedes Gesuch eine halbe Million Franken Kaution hinterlegen. Für Rückrufkosten, Kontrollkosten, Umtriebe der Behörden und als Teildeckung für Schäden an der Umwelt.

Wer Lust hat, darf uns unterstützen. Transparenz hat Zukunft.

Quellen: 1) Sonntagszeitung vom 20. Oktober 2019 2) https://www.psm.admin.ch/de/firmen
3) Handelsregister 4) www.fenaco.com

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