Bio-WinzerInnen machtlos gegen konventionelle Nachbarsbetriebe

Eine Studie vom FiBL (Forschungsinstitut für biologischen Landbau) wies verschiedene Pestizide in Biorebbergen nach, die dort nicht hingehören. Grund dafür ist Abdrift aus benachbarten, konventionell betriebenen Rebbergen. Was diese Resultate für die ProduzentInnen von Bio-Weinen bedeuten, zeigen wir euch in diesem Blogbeitrag.
@Bernhard Speiser, FiBL.
Oktober 16, 2023
Georg Odermatt

Aktuell gibt es in der Schweiz rund 600 WinzerInnen, die nach den Bio-Richtlinien produzieren. Die Gesamtfläche, auf der biologischer Weinbau betrieben wird, beträgt 2‘500 Hektar (19% der gesamten Weinbaufläche)[1]. Die Rebflächen messen oft nur wenige 10 Aren und liegen eng beieinander, was die Menge und Gefahr von Pestizid-Abdrift in diese Parzellen erhöht. Das ist nicht nur ein Ärgernis sondern ein wirtschaftlicher Nachteil für Bio-Winzerinnen, weil die meisten Pflanzenschutzmittel für den konventionellen Weinbau im biologischen Weinbau verboten sind.

Abdrift = Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden durch Luftbewegungen Teile der Sprühmischung von der behandelten Fläche weggetragen und können sich auf benachbarten, unbehandelten Flächen niederlassen.

In einer Pilotstudie im Jahre 2021 untersuchte das FiBL den Einfluss von Abdrift an fünf Bio-Rebbergen. In den Biorebbergen wurden in verschiedenem Abstand zu konventionell bewirtschafteten Nachbarparzellen Proben gezogen (siehe Abb. 1) Dabei wurden Proben von Blättern, Früchten und Weinen genommen und anschliessend auf Pestizidrückstände untersucht. Neben einem allgemeinen Pestizidscreening wurde mit einer Einzelmethode auf die beiden Fungizide Fosetyl und Phosphonsäure getestet. Diese beiden Stoffe weisen ein anderes Verhalten als die übrigen Pestizide auf (siehe Box 2).

Abbildung 1: Blattproben: Es wurden Proben von der Reihe genommen, die direkt an die benachbarte konventionelle Parzelle angrenzt (Reihe 1), sowie von der darauffolgenden Reihe (Reihe 2). Fruchtproben: Es wurden Proben aus den Reihen 1, 2 und 3 entnommen, sowie aus einer Reihe in der Mitte der Parzelle (Reihen 7 bis 10, abhängig von der Größe des Weinbergs).

Pestizide in allen Blatt- und Fruchtproben

Insgesamt wurden über alle Blatt- und Fruchtproben hinweg 16 verschiedene Substanzen gefunden, wobei es sich dabei fast ausschliesslich um Fungizide handelte. Der kombinierte Gehalt von Fosetyl und Phosphonsäure auf den Blättern war durchschnittlich etwa doppelt so hoch wie die Gesamtmenge der im Screening erfassten Pestizide. Von den übrigen Pestiziden wurde das Fungizid «Folpet» am häufigsten nachgewiesen, welches laut der US-Umweltbehörde «EPA» (Environmetal Protection Agency) zu Entwicklungsstörungen bei Tieren führen kann und in der Liste der potenziell karzinogenen Stoffe für Menschen geführt wird. [2]

Phosphonsäure: Die Rückstände von Phosphonsäure spiegeln das einzigartige Verhalten dieser Substanz wider, die über den Winter im Holz gespeichert und während der Vegetationsperiode wieder in Blätter und Früchte transportiert wird. Phosphonsäure wird sowohl als Pflanzenschutzwirkstoff eingesetzt, kann aber auch als Abbauprodukt von Fosetyl entstehen. Im Gegensatz zu anderen Pestiziden ist Phosphonsäure in Pflanzen beweglich (betreffend Mobilität) und zugleich äußerst stabil (betreffend Abbau). Aufgrund dieser Stabilität in Pflanzen wird davon ausgegangen, dass sich Rückstände über mehrere Jahre hinweg akkumulieren.[3]

Ein Vergleich der Reihen zeigt, dass die Konzentration der Pestizidrückstände bei den Blattproben von Reihe 1 (am Rand der Bio-Parzelle) zu Reihe 2 deutlich um den Faktor 5 abnahm. Diese starke Abnahme von der ersten zur zweiten Reihe deutet darauf hin, dass die Rückstände durch Abdrift verursacht wurden.

In der Zeit zwischen Pestizidausbringung und Ernte werden viele Pestizide abgebaut, weshalb trotz Abdrift auch in Bioweinen zum Glück nur selten relevante Rückstände nachweisbar sind. Eine Ausnahme bildet die stabile Phosphonsäure. Alle untersuchten Weine überschritten sodann auch den Interventionswert für Bioprodukte bezüglich Phosphonsäure. Für die übrigen Pestizide war dies „nur“ bei zwei von vier der Fall.

Interventionswert: Der Interventionswert ist im Bio-Rebbau ein spezifischer Schwellenwert, der festgelegt wird, um die zulässige Höchstmenge an Pestizidrückständen auf biologisch bewirtschafteten Weinbergen zu begrenzen. Dieser Wert gibt an, wie viele Pestizidrückstände in Weintrauben oder Wein vorhanden sein dürfen, damit die Erzeugnisse weiterhin als biologisch zertifiziert gelten können. Wenn die gemessenen Pestizidrückstände diesen Interventionswert überschreiten, können die betroffenen Weintrauben oder Weine ihre Bio-Zertifizierung verlieren oder es müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung der Bio-Richtlinien sicherzustellen. [4]

Was bedeutet dies für ProduzentInnen von Bio-Weinen?

Trotz Abdrift findet sich in Bioweinen nur ein Bruchteil der Belastung von konventionellem Wein. Lebensmittelrechtlich sind die produzierten Weine weiterhin zum Verkauf zugelassen. Für die Bio-WinzerInnen hat dies allerdings trotzdem negative Konsequenzen, da sie solche Weine nicht als Bio-Weine vermarkten dürfen. Dies hat Umsatzeinbussen zur Folge. Biowein mit Rückständen über dem Interventionswert wird für den Verkauf gesperrt, bis die Ursachen geklärt sind.

Die FIBL-Studie zeigte auch, dass Bio-WinzerInnen nur begrenzt Kontrolle darüber haben, wie viele chemisch-synthetische Pestizide durch Abdrift auf ihre Weinberge gelangen. Dennoch setzen sie momentan erhebliche Anstrengungen ein, um ihre Weinberge zu schützen.

  • Einhalten von Abstand zu konventionellen Nachbarkulturen
  • konventionelle Vermarktung von Randreihen
  • Anlage von Hecken

Die Umsetzung der Massnahmen ist jedoch schwierig, da die Rebflächen meist in kleine Parzellen unterteilt sind.Somit bleibt für die Betroffenen derzeit nur die Möglichkeit, als Bittsteller an ihre konventionell wirtschaftenden Nachbarinnen und Nachbarn zu gelangen, um Lösungen gegen Abdrift zu suchen.[5]

Wie geht es weiter?

Die bestehenden Gesetze bieten keinen ausreichenden Schutz für Produzenten und Verbraucher, die auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide verzichten möchten. Bio Suisse fordert darum eine Verschärfung der Zulassungs- und Anwendungsrichtlinien für den Einsatz von Pestiziden auf Nachbarkulturen, die konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips sowie verstärkte Überwachung und Kontrollen durch die zuständigen kantonalen Behörden und das Bundesamt für Umwelt.

Im April 2023 wurde der Interventionswert für Phosphonsäure in Bioprodukten 0,05 Milligramm pro Kilogramm erhöht.[6] Von dieser Anpassung des Grenzwertes profitieren zwar die Bio-Betriebe. Die Massnahme mutet aber hilflos an.

Gesetzgeber ist in der Pflicht

Die FIBL-Studie bestätigt erneut, was schon lange bekannt ist: Eine grosse Anzahl von chemisch-synthetischen Pestizide gelangt regelmässig an Orte, wo sie nicht hingehören. Die Ausbringung von Pestiziden in der intensiven Landwirtschaft widerspricht dem umweltrechtlichen Grundprinzip der Vorsorge, denn die Pestizide werden meist präventiv und in hohen Mengen eingesetzt. In rechtlicher Sicht stellt sich auch Frage, ob die Abdrift auf Bio-Parzellen mit der Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit (Recht, biologisch zu produzieren) vereinbar ist. Immerhin erfolgt der „Grenzübertritt“ vom konventionell bewirtschaftenden Nachbarn. Der Gesetzgeber ist gefragt. Eine nachhaltige Landwirtschaft ist ein Verfassungsziel der Schweiz (Art. 104 BV). Darum müssen die umweltfreundlichwirtschaftenden Bio-Betriebe besser geschützt werden.

Quellen:

[1]https://www.bioaktuell.ch/markt/produkte/wein#:~:text=Während%20der%20gesamte%20Umsatz%20mit,den%20Schaumweinen%20erstmals%20über%2010%20%25.)

[2] https://www.fibl.org/fileadmin/documents/shop/1138-abdrift-vermeiden.pdf

[3] https://www3.epa.gov/pesticides/chem_search/reg_actions/reregistration/fs_PC-081601_22-Oct-99.pdf

[4] https://www.bio-suisse.ch/dam/jcr:bffc618a-6c0d-4c27-8b42-f5070c8f2a3d/d_bio_suisse_entscheidungsraster_2023_2.pdf

[5] https://www.agrarforschungschweiz.ch/2019/09/moegliche-rueckstaende-von-phosphonaten-auch-nach-der-umstellung-auf-bioweinbau/

[6] https://international.bio-suisse.ch/dam/jcr:ea402707-f0f0-4abf-bdef-a6064d010628/d_analysespektrum_2023.pdf

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